Baden-Württemberg

Stuttgarter Kliniken begrüßen Notfallreform und mahnen Finanzierung an

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Kliniken in der Region Stuttgart sehen Entlastungspotenzial, fordern aber klare Finanzierung und praktikable Umsetzungsregeln.

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Kliniken in der Region Stuttgart bewerten den Schritt grundsätzlich positiv, verknüpfen ihre Zustimmung jedoch mit klaren Forderungen zur Finanzierung, Personalplanung und digitalen Vernetzung.

Zentrales Element des Gesetzes ist der Aufbau Integrierter Notfallzentren an ausgewählten Krankenhausstandorten. Zudem soll die Rufnummer 116117 organisatorisch ausgebaut werden, unter anderem mit einer Akutleitstelle zur Ersteinschätzung und Lotsung. Das Bundesgesundheitsministerium spricht von einer sektorenübergreifenden Steuerung zwischen Rettungsdienst, kassenärztlichem Bereitschaftsdienst und Krankenhausnotaufnahmen; standardisierte Ersteinschätzungen sollen entscheiden, ob Patientinnen und Patienten ambulant, per Rettungsdienst oder in der Klinik versorgt werden.

Das Robert-Bosch-Krankenhaus sieht in den geplanten Anlaufstellen die Chance, Triage-Verfahren zu vereinheitlichen und Patientenströme verlässlicher zu steuern. Die Rems-Murr-Kliniken verweisen auf Erfahrungen aus Verbundprojekten mit vergleichbaren Strukturen. Beide Einrichtungen betonen jedoch, dass ohne frühzeitige Festlegungen zu technischen Schnittstellen, Kooperationsverträgen mit Vertragsärztinnen und -ärzten sowie nachvollziehbaren Abrechnungswegen kein stabiler Betrieb möglich sei.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg verweist auf ergänzende landespolitische Weichenstellungen, darunter Investitionsmittel und einen neuen Krankenhausplan, die die regionale Versorgungssteuerung unterstützen sollen. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft warnt zugleich vor der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Häuser. Dem BWKG-Indikator zufolge rechnen zahlreiche Kliniken für 2026 mit Verlusten. Übergangsfinanzierungen und die Refinanzierung neuer Aufgaben in den Integrierten Notfallzentren seien daher offenzulegen, um Planungssicherheit zu schaffen.

Behörden auf Landes- und Bundesebene nennen als praktische Hürden die digitale Kopplung der Rettungsleitstellen der 112 mit den Akutleitstellen der 116117, die Einführung interoperabler Gesundheitsleitsysteme und belastbare Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und dem vertragsärztlichen Bereich. Das Gesetz verankert zudem die medizinische Notfallrettung im Sozialrecht und schreibt standardisierte Ersteinschätzungen als Grundlage für die Weiterleitung Hilfesuchender fest.

Für die Region Stuttgart bietet die Reform organisatorische und technische Hebel, um überfüllte Notaufnahmen zu entlasten. Ob sich die gewünschten Effekte einstellen, hängt aus Sicht der Kliniken vor allem davon ab, wie rasch Finanzierung, Personal- und IT-Strukturen konkretisiert und regional koordiniert werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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