Heute, am Samstag, 3. Oktober 2026, gilt in ganz Deutschland der Tag der Deutschen Einheit als gesetzlicher Feiertag. Damit bleiben die meisten Einzelhandelsgeschäfte geschlossen. Geöffnet sind vor allem Verkaufsstellen an großen Verkehrsknoten sowie einige Grundversorger mit klar begrenzten Sortimenten und Zeiten.
Die rechtliche Grundlage bilden das Ladenschlussgesetz des Bundes und die Feiertagsbestimmungen der Länder. Grundsätzlich ist der Verkauf an Sonn- und Feiertagen untersagt. Landesrecht kann jedoch Ausnahmen erlauben. Dazu zählen insbesondere Läden in Bahnhöfen und Flughäfen, Tankstellen mit Reise- und Reisebedarfssortiment, Apotheken im Notdienst sowie Bäckereien, die frische Backwaren für eine begrenzte Zeitspanne anbieten dürfen. Größere Wocheneinkäufe sind heute in der Regel nicht möglich.
Die Ausnahmen unterscheiden sich je nach Land. Seit der Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit für Ladenöffnungszeiten weitgehend bei den Ländern, die Zeitfenster und Sortimente unterschiedlich fassen. In Berlin erlaubt das Berliner Ladenöffnungsgesetz erweiterte Öffnungen für bestimmte Verkaufsstellen in Fernbahnhöfen und touristischen Lagen. In der Praxis bleiben etwa Supermärkte und Convenience-Shops in großen Bahnhöfen und an Flughäfen offen, während Filialen in Wohngebieten schließen. Ähnliche, aber nicht identische Regelungen gelten in anderen Ländern; maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Vorgaben der Landesbehörden.
Für Verbraucher bedeutet das: Wer heute kurzfristig einkaufen muss, findet Versorgung vor allem an Bahnhöfen, in Flughafenterminals, an Tankstellen mit Reisebedarf sowie in Notdienstapotheken. Bäckereien können gebackenene Waren in einem durch Landesrecht festgelegten Zeitfenster verkaufen; Kaffeeausschank oder der Verkauf nicht privilegierter Waren ist dabei häufig eingeschränkt. Drogerien, Mode- oder Elektronikgeschäfte bleiben üblicherweise geschlossen.
Arbeitgeber und Beschäftigte haben arbeitsrechtliche Schutzvorschriften zu beachten, etwa zu Ruhezeiten und zum Einsatz Jugendlicher an Feiertagen. Sollten Kommunen oder Länder abweichende Allgemeinverfügungen erlassen, veröffentlichen die zuständigen Stellen diese vorab. Einzelne Betreiber an Verkehrsknoten informieren zusätzlich über konkrete Öffnungszeiten am Standort.
Fakt ist: Der heutige Feiertag führt bundesweit zu flächendeckenden Geschäftsschließungen im Einzelhandel. Zugleich sorgen die vorgesehenen Ausnahmen dafür, dass Reisende und Anwohner an zentralen Knotenpunkten sowie in der medizinischen Grundversorgung bedient werden. Ob einzelne Standorte darüber hinaus öffnen, richtet sich nach den jeweiligen Landesregeln und Entscheidungen der Betreiber vor Ort.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).