Aktualisierte Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts prägen derzeit die Debatte über angemessenes Taschengeld in Deutschland. Die Taschengeld‑Tabelle nennt gestaffelte Spannen nach Alter – etwa 12 bis 16 Euro für Acht‑ bis Neunjährige und 25 bis 45 Euro für 14‑ bis 15‑Jährige. Zugleich belegen aktuelle Umfragedaten eine breite Streuung der Praxis: Viele Familien können oder wollen die vorgeschlagenen Beträge nicht umsetzen, weil Einkommen, laufende Kosten und individuelle Belastungen stark variieren.
Die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts sind keine Vorschriften. Sie sollen Kindern Selbstständigkeit, Planen und Sparen ermöglichen und Eltern eine Richtschnur geben. Rechtlich verbindliche Mindest- oder Höchstbeträge gibt es nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt mit dem sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) lediglich, dass Minderjährige mit selbst erhaltenen Mitteln wirksam Verträge schließen können; über die Höhe des Taschengelds trifft das Gesetz keine Aussage.
Das Familienportal des Bundes rät, sich am Alter und an der Fähigkeit zum Planen zu orientieren: Jüngere Kinder erhalten besser kleinere Beträge in kürzeren Abständen, ältere Jugendliche monatlich. Unabhängig vom Taschengeld bleibt die Grundversorgung – etwa Kleidung, Schulsachen und Verpflegung – Aufgabe der Eltern. Gerade diese Posten begrenzen in vielen Haushalten den Spielraum. Für Alleinerziehende oder Familien mit geringem Einkommen können selbst moderate Empfehlungen bereits zu hoch sein.
Empirische Erhebungen zeigen deutliche Abweichungen von den Tabellenwerten. Eine bundesweite Umfrage berichtet, dass Taschengeldbeträge je nach Region, Bildungsgrad und Einkommen der Eltern stark auseinandergehen. In armutsgefährdeten Haushalten liegen die Zahlungen oft spürbar unter den empfohlenen Spannen. Das hat Folgen für die Teilhabe: Wer weniger Geld zur Verfügung hat, kann seltener kostenpflichtige Freizeitangebote nutzen oder bei spontanen Gruppenaktivitäten mithalten.
Aus der Praxis von Jugendämtern und Trägern kommen zwei zentrale Hinweise. Erstens braucht es Klarheit in der Familie: Eltern sollten transparent machen, wofür das Taschengeld gedacht ist und wofür nicht. Zweitens sollten Kommunen und Länder sicherstellen, dass die Teilnahme an Freizeit- und Bildungsangeboten nicht am Taschengeld scheitert – etwa durch kostenfreie oder stark vergünstigte Zugänge. Hinweise aus dem LWL‑Landesjugendamt unterstreichen den Bildungsaspekt von eigenem Geld, zugleich aber die Notwendigkeit, soziale Unterschiede abzufedern. Damit bleibt die Taschengeld‑Tabelle ein sinnvolles pädagogisches Instrument – ihre Umsetzung muss jedoch die reale finanzielle Lage der jeweiligen Familie berücksichtigen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).