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Thüringen prüft Fortbestand und Ausgestaltung von Lehrer-Zuschlägen

Das Thüringer Bildungsministerium kündigte am 4. Oktober 2026 eine Prüfung der bestehenden Zulagen für Lehrkräfte in Mangelfächern und Bedarfsregionen an. Unklar bleibt, ob bereits tätige Lehrkräfte erweitert Anspruch erhalten.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am 4. Oktober 2026 die Prüfung der Ausgestaltung von Zulagen für Lehrkräfte in Mangelfächern und Bedarfsregionen bestätigt. Bildungsminister Christian Tischner erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, die Landesregierung wolle die zusätzlichen Zahlungen erhalten, zugleich aber die Modalitäten überarbeiten, etwa Anspruchsvoraussetzungen und Dauer der Zahlungen. Aktueller Anlass ist die Fortentwicklung der Personalgewinnungsmaßnahmen vor dem Hintergrund anhaltender Engpässe in bestimmten Fächern und ländlichen Regionen. (Stand: 4. Oktober 2026.)

Nach Angaben des Ministeriums gibt es unterschiedliche Formen der finanziellen Unterstützung: Ein neu eingeführter Sonderzuschlag für im Vorbereitungsdienst befindliche Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie Zuschläge für neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer, wenn sie in definierten Bedarfsregionen oder Mangelfächern tätig werden. Grundlage sind landesrechtliche Regelungen und Verordnungen; die genaue Höhe und Reichweite der Zahlungen variieren nach Besoldungs- und Tarifstatus. Offen ist gegenwärtig, ob und in welcher Form bereits im Dienst stehende Lehrkräfte zusätzliche Leistungs- oder Bedarfszuschläge erhalten sollen.

Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfteverbände haben in der Vergangenheit auf wahrgenommene Ungleichbehandlungen zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften hingewiesen. In Sitzungen des Thüringer Landtags und in parlamentarischen Vorlagen wurde wiederholt diskutiert, ob Zulagen zur kurzfristigen Personalgewinnung langfristig geeignet sind oder strukturelle Änderungen in Besoldung und Dienstrecht nötig machen. Das Ministerium verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit, Attraktivität und Planungssicherheit für den Schuldienst zu erhöhen, nennt aber keine summierten Haushaltszahlen oder bindende Zeitpläne für die finalen Entscheidungen.

Für die Schulaufsicht und Personalsteuerung spielen die Staatlichen Schulämter eine zentrale Rolle: Sie sollen die Bedarfsregionen benennen und die praktische Umsetzung der Zuschlagsregelungen begleiten. Die Landesregierung betont, dass die Prüfung nicht das Ende bestehender Zahlungen bedeutet, sondern deren zielgenauere Ausrichtung. Folgen dieser Prüfung dürften finanzieller und verwaltungsrechtlicher Art sein: Änderungen können zusätzliche Haushaltsbelastungen auslösen oder zu Modifikationen bei Besetzungsverfahren führen. Aussagen des Ministers und Berichte der Landesmedien sind durch Pressemitteilungen des Thüringer Ministeriums und dpa-Berichterstattung gestützt.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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