Kurzmeldung
Zum Start der Laubsaison erinnern Thüringer Kommunen an das Verbot, Laub und andere Gartenabfälle zu verbrennen. Maßgeblich ist die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung, die das Verbrennen sowie das Ablagern in Natur und Wald untersagt und die geordnete Verwertung vorgibt. Zuständig für Organisation und Gebühren sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Annahmeorte sind regional unterschiedlich geregelt. Weit verbreitet sind Komposthöfe oder grüne Annahmestellen, die Laub, Strauch- und Baumschnitt sowie Rasenschnitt entgegennehmen. Ergänzend bieten viele Kommunen die Biotonne an, über die Küchen- und Gartenabfälle im Holsystem erfasst werden. Bei kleinen Mengen ist die Biotonne oft die kostengünstigere Lösung gegenüber einer Anlieferung.
Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus den jeweiligen Abfallgebührensatzungen. Das Altenburger Land weist ausdrücklich auf das Verbrennungsverbot hin und verpflichtet zur Abgabe bei kommunalen Stellen. Die Stadt Altenburg und der AWB Altenburg staffeln die Gebühren für Tonnen und Anlieferungen nach Volumen oder Gewicht. Im Saale-Orla-Kreis betreibt der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) Annahmeplätze, die mit Marken oder mengenbezogenen Entgelten arbeiten. Der Ilm-Kreis informiert über Annahmestellen und Arten von Grünabfällen; Gebühren und Freimengen sind dort satzungsabhängig.
Für Hausgärten bleibt die Eigenkompostierung zulässig. Viele Kommunen gewähren Nachlässe, wenn Bioabfälle dauerhaft privat kompostiert werden. Behörden verweisen zugleich auf Ausnahmen aus Pflanzenschutzgründen: Krankes oder befallenes Material muss getrennt behandelt und über geeignete kommunale Wege entsorgt werden.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz betont in seinen Materialien die getrennte Sammlung als Standard für die spätere Verwertung. Aus kommunaler Sicht stehen neben Klimaschutz und Ressourcenschonung geordnete Abläufe im Vordergrund, etwa klare Annahmezeiten, Sortierpflichten und Bezahlmodelle.
Wer Entsorgungskosten verlässlich kalkulieren will, sollte die Abfallgebührensatzung und die aktuellen Hinweise des zuständigen Landkreises oder Abfallzweckverbandes prüfen. In Thüringen gilt: Das pauschale Verbrennen von Laub und Gartenabfällen ist untersagt. Annahmeorte, Gebührenstaffeln, mögliche Freimengen und Ermäßigungen unterscheiden sich regional und werden durch kommunale Satzungen festgelegt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).