Die Behörden haben neue Erkenntnisse zu den tödlichen Polizeischüssen am Rathaus in Tuttlingen veröffentlicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg war die vom 27-Jährigen gehaltene Pistole keine scharfe Waffe. Kriminaltechnische Untersuchungen ordneten sie als Attrappe beziehungsweise als nicht funktionsfähige Schreckschuss- oder Anscheinswaffe ein. Scharfe Munition wurde nicht festgestellt. Die Obduktion bestätigt zudem, dass der Mann durch einen Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizeibeamten starb.
Der Vorfall ereignete sich am 8. Oktober 2026 gegen Mittag in unmittelbarer Nähe des Rathauses. Zeuginnen und Zeugen berichteten von mehreren Schüssen. Nach bisherigen Erkenntnissen trat der 27-Jährige im Rathaus mit einer pistolenähnlichen Waffe auf. Die Polizei wurde alarmiert und leitete einen Einsatz ein. Ob der Mann tatsächlich geschossen hat, blieb zunächst unklar. Die Ermittlungsbehörden prüfen, in welcher Situation die tödlichen Schüsse abgegeben wurden und ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Waffengebrauch vorlagen.
Das zuständige Dezernat des Landeskriminalamts hat die Tatortarbeit, die Spurensicherung sowie die Auswertung von Einsatzvideos und Zeugenaussagen übernommen. Die Staatsanwaltschaft Rottweil führt ein Ermittlungsverfahren, um die genaue Dynamik des Geschehens aufzuklären und zu prüfen, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt oder eine Notwehr- beziehungsweise Nothilfesituation gegeben war. Angaben zu Schusszahl, Treffpunkten und internen Einsatzabläufen machen die Behörden bislang nur eingeschränkt; die Auswertung laufe, hieß es.
Zur Person des Getöteten teilten die Behörden mit, dass er nach den vorliegenden Erkenntnissen ausreisepflichtig war. Ob dies eine Rolle für sein Erscheinen im Rathaus spielte, ist derzeit offen. Auch die Frage nach einem konkreten Motiv oder Anlass für das Verhalten des Mannes bleibt Gegenstand der Ermittlungen.
Mit der Feststellung, dass es sich bei der Pistole um eine Attrappe handelte, verschiebt sich die Bewertungslage in einzelnen Punkten. Für die straf- und polizeirechtliche Prüfung bleibt jedoch maßgeblich, wie die Lage in Echtzeit für die beteiligten Einsatzkräfte erkennbar war. Bis zum Abschluss der Untersuchungen kündigen Staatsanwaltschaft Rottweil und Landeskriminalamt Baden-Württemberg weitere sachliche Informationen an, sobald belastbare Ergebnisse vorliegen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).