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Ulm: Betrunkener prallt auf Neutorbrücke gegen Betonteiler

Auf der Ulmer Neutorbrücke ist am Freitagabend ein 27-Jähriger mit seinem Audi gegen einen Betonteiler gefahren. Ein Mitfahrer wurde verletzt, die Polizei ermittelt wegen Alkohol am Steuer.

Am späten Freitagabend, 16. Oktober 2026, ist auf der Neutorbrücke in Ulm ein 27-jähriger Autofahrer gegen einen Fahrbahnteiler aus Beton geprallt. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Ulm ereignete sich der Unfall gegen 22.30 Uhr. Der Audi A4 kam auf der Brücke zum Stehen, Trümmer und verschobene Elemente blockierten zeitweise die Fahrbahn.

Die Polizei teilte mit, erste Atemalkoholmessungen hätten beim Fahrer einen Wert von über einem Promille ergeben. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Zur Beweissicherung ordneten die Beamtinnen und Beamten eine Blutentnahme an. Im Fahrzeug saßen mehrere Mitfahrende; mindestens ein Insasse wurde verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. Angaben zu Schweregrad und Zahl der Verletzten machten die Behörden zunächst nicht.

Einsatzkräfte der Polizei und der Stadtwerke Ulm räumten die beschädigten oder verrückten Betonelemente mit Gerät von der Fahrbahn. Die Verkehrsbehinderungen auf der Brücke dauerten nach Behördenangaben nur kurz an. Sachschäden am Fahrzeug und an der Einrichtung der Brücke wurden festgestellt; eine Schätzung der Höhe lag zunächst nicht vor.

Die Neutorbrücke ist mit festen Betonteilern ausgestattet, die als Fahrbahnbegrenzung und zum Schutz der Brückenkonstruktion dienen. Sie verbindet das Ulmer Stadtzentrum mit den Höhenlagen um Kienlesberg und Michelsberg. Für Schwer- oder Großtransporte gelten dort seit Längerem Beschränkungen. Die Polizei betonte, die baulichen Vorrichtungen dienten der Verkehrssicherheit; die Gefahrensituation sei durch das Verhalten des Fahrers entstanden.

Zur genauen Unfallursache und zum Hergang laufen die Ermittlungen. Die Auswertung der angeordneten Blutprobe, Zeugenhinweise sowie technische Prüfungen am Fahrzeug sollen weitere Klarheit bringen. Hinweise auf technische Defekte oder eine überhöhte Geschwindigkeit konnten die Behörden am Samstagmorgen nicht bestätigen. Weitere Informationen will das Polizeipräsidium Ulm nach Abschluss erster Auswertungen veröffentlichen.

Die Polizei weist regelmäßig darauf hin, dass schon geringe Mengen Alkohol die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt in Deutschland die Null-Promille-Grenze. Für alle anderen Fahrenden gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei Alkoholauffälligkeiten oder Gefährdungen drohen jedoch bereits ab geringeren Werten straf- und fahrrechtliche Konsequenzen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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