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Umwelthilfe widerspricht Gasbohrplänen im Heidekreis

Deutsche Umwelthilfe und ein lokales Bündnis haben am 7. Oktober 2026 Widerspruch gegen den LBEG-Beschluss für die Bohrungen Wisselshorst Z2 und Z3 eingelegt. Im Streit stehen die Umweltprüfung, Gesundheitsgefahren und ein mögliches Erdbebenrisiko.

Die Deutsche Umwelthilfe hat am 7. Oktober 2026 gemeinsam mit dem Aktionsbündnis gegen Gasbohren Bad Fallingbostel Widerspruch gegen die vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie genehmigten Gasbohrpläne im Heidekreis eingelegt. Der Widerspruch richtet sich gegen den Hauptbetriebsplan für zwei Vorhaben mit den Bezeichnungen Wisselshorst Z2 und Wisselshorst Z3 im Bewilligungsfeld Wisselshorst, die der kanadische Konzern Vermilion Energy voranbringen will.

Die Umwelthilfe begründet den Schritt damit, dass die Zulassung ohne eine aus ihrer Sicht notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt sei. Zudem verweist sie auf Risiken für Gesundheit und Trinkwasser, Treibhausgasemissionen sowie auf die Gefahr induzierter Erdbeben. Das Aktionsbündnis gegen Gasbohren Bad Fallingbostel kritisiert zusätzlich die Nähe zu sensiblen Schutzgebieten und fordert Transparenz über die geplanten technischen Verfahren.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie teilt auf Nachfrage mit, die rechtlichen Prüfungspflichten seien eingehalten worden. Nach Darstellung der Behörde sei für das derzeitige Verfahrensstadium keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Sollte der Widerspruch nicht abgeholfen werden, könnte ein Klageweg vor den Verwaltungsgerichten folgen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, verpflichtet die Behörde aber zur erneuten Sachprüfung.

Vermilion Energy betont, alle gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und verweist auf Sicherheitsstandards und behördliche Kontrollen. Das Unternehmen stellt in seinen Informationen potenzielle Versorgungseffekte und wirtschaftliche Impulse für die Region in Aussicht. Aussagen über konkrete Fördermengen und Zeitpläne bleiben dabei abhängig von den weiteren Genehmigungen und den Ergebnissen der Bohrungen.

Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase, in der in Niedersachsen und darüber hinaus über die Rolle heimischer Erdgasförderung in der Übergangszeit zur Klimaneutralität gestritten wird. In der Vergangenheit hatte es in Niedersachsen lokal gebundene Erdbeben im Umfeld von Erdgasförderstätten gegeben; ob und inwieweit neue Projekte vergleichbare Risiken bergen, ist Gegenstand geologischer Bewertungen, über die die Beteiligten unterschiedliche Auffassungen vertreten.

Dokumentierte Tatsachen sind die Zuteilung des Bewilligungsfelds Wisselshorst durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie im Januar 2026 und die Freigabe des Hauptbetriebsplans. Der Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe vom 7. Oktober 2026 ist belegt. Bewertungen zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken stammen von den Initiativen und bedürfen weiterer fachlicher Prüfung. Ob zusätzliche Auflagen erteilt werden oder ein Gericht über die Zulässigkeit entscheidet, ist offen und hängt vom Ausgang des Widerspruchsverfahrens ab.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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