Die Universität Leipzig hat nach dem IT-Angriff ihre Abgabefristen für schriftliche Prüfungsleistungen erneut zentral verlängert. Für Arbeiten mit ursprünglichem Ablaufdatum ab dem 28. Oktober 2026 gilt nun ein einheitlicher Termin: der 20. November 2026. Der Beschluss fiel am 5. November 2026 im Krisenstab, nachdem die Hochschule die Fristen zuvor bereits bis zum 6. November 2026 verschoben hatte.
Auslöser ist ein Cyberangriff Ende Oktober, der wesentliche Teile der zentralen IT-Infrastruktur lahmlegte. Betroffen sind unter anderem Moodle, AlmaWeb und E-Mail-Dienste. Nach Angaben der Universität arbeitet ein Krisenstab mit externen Fachleuten daran, Systeme schrittweise wieder in Betrieb zu nehmen. Die Rektorin erklärte, die vollständige Wiederherstellung könne Wochen in Anspruch nehmen. Eine Ersatzwebseite und eine FAQ-Seite bündeln derzeit Hinweise zu Prüfungen, Fristen und Erreichbarkeit.
Konkrete Informationen zu Täterinnen oder Tätern sowie zu möglichen Datenabflüssen liegen weiterhin nicht vor. Ermittlungen und forensische Analysen laufen. Die Universität betont, dass die Fristverlängerung Studierenden Planungssicherheit geben soll, solange digitale Angebote nur eingeschränkt verfügbar sind.
Für den Studienalltag bleiben gleichwohl praktische Hürden bestehen. Bibliotheksdienste, elektronische Prüfungsplattformen und die E-Mail-Kommunikation sind nur eingeschränkt nutzbar. Absprachen mit Prüferinnen und Prüfern sowie Einreichungen müssen teils auf analoge oder provisorische Wege ausweichen. Der Studierendenrat dringt in der Lage auf klare Kommunikationswege und flexible Einzellösungen, etwa bei Haus- und Abschlussarbeiten.
Der Vorfall wirft über Leipzig hinaus Fragen zur digitalen Resilienz von Hochschulen in Sachsen und bundesweit auf. Fachleute verweisen auf den Bedarf, Backup- und Wiederanlaufpläne zu schärfen, Netze zu segmentieren und Identitäts- sowie Rechteverwaltung zu härten. Ebenfalls gefordert werden verlässliche Förderstrukturen von Land und Bund für personelle Verstärkung, Schulungen und Infrastrukturmaßnahmen der IT-Sicherheit. Rechtlich sind Anpassungen der Prüfungsmodalitäten an Ausnahmesituationen nach den jeweiligen Prüfungsordnungen zu prüfen; dies liegt bei den Fakultäten und zuständigen Prüfungsämtern.
Fest steht: Der unmittelbare Anlass für die erneute Fristverlängerung ist der fortdauernde IT-Ausfall nach dem Cyberangriff. Die Universität Leipzig nennt den 20. November 2026 als verbindlichen Ersatztermin und will laufend über den Wiederanlauf informieren. Aussagen zu möglichen Auswirkungen auf Prüfungstermine oder Studienverläufe sind derzeit vorsichtig zu treffen und hängen vom Fortschritt der technischen Wiederherstellung ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).