In der CDU/CSU-Fraktion sorgt die Abwesenheit von Jens Spahn an zwei Tagen der vergangenen Sitzungswoche für neuen Ärger. Nach Informationen aus Fraktionskreisen fehlte der CDU-Abgeordnete sowohl im Plenum des Deutschen Bundestags als auch in einer Sitzung des Haushaltsausschusses, dem er angehört. Zugleich veröffentlichten Medien Fotos, die Spahn mit seinem Kind am Flughafen von Olbia auf Sardinien zeigen. Das Zusammenfallen von Abwesenheit in Berlin und Urlaubsbildern hat innerhalb der Fraktion Irritationen ausgelöst.
Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Medien beriet die Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Fraktion kurzfristig über das weitere Vorgehen. In Teilen der Fraktion wurde demnach eine Abberufung Spahns aus dem Haushaltsausschuss erwogen. Eine formelle Entscheidung fiel zunächst nicht. Die Fraktionsführung äußerte sich dazu am Wochenende auf Anfrage nicht abschließend. Laut Deutschlandfunk und Tagesschau ist offen, ob ein entsprechender Antrag in einer der nächsten Fraktionssitzungen gestellt wird.
Zur Begründung für Spahns Abwesenheit wurde nach Angaben aus Fraktionskreisen eine Erkrankung in der Familie genannt. Befürworter einer Abberufung verweisen gleichwohl auf die Verantwortung der Ausschussmitglieder in laufenden Haushaltsberatungen. Unterstützer Spahns betonen, private Umstände rechtfertigten kurzfristige Dispositionen; zudem bilde die mediale Darstellung die Abläufe nicht vollständig ab. Eine persönliche Stellungnahme Spahns zu den Vorgängen lag zunächst nicht vor.
Faktenlage und Zuschreibungen sind zu trennen: Fakt ist, dass Spahn in der betreffenden Sitzungswoche an zwei Tagen nicht an Plenar- und Ausschusssitzungen teilnahm und dass anschließend Urlaubsfotos aus Sardinien veröffentlicht wurden. Ebenfalls belegt ist, dass die Arbeitsgruppe Haushalt der CDU/CSU-Fraktion darüber beriet. Dagegen unterscheiden sich die Darstellungen darüber, ob es bereits eine innerfraktionelle Mehrheit für eine Abberufung gab und wer diese gegebenenfalls vorerst stoppte. Die Berliner Zeitung berichtete, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei habe eine schnelle Entscheidung verhindert; eine offizielle Bestätigung dafür steht aus.
Politisch könnte eine Abberufung Spahns aus dem Haushaltsausschuss Signalwirkung in der Fraktion entfalten, wäre aber kein Mandatsverlust. Zuständig für die Besetzung der Ausschüsse ist die jeweilige Fraktion. Bis zu einer Entscheidung bleibt der Konflikt ein internes Thema der Union – mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen jedoch von unmittelbarer Relevanz für die Arbeit im Ausschuss.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).