Vor dem Landgericht Osnabrück wird am Freitag, 2. Oktober 2026, das Urteil im Prozess um die Tötung einer 39-jährigen Mutter von Drillingen aus Wallenhorst erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung plädiert auf Totschlag und beantragt eine zeitige Freiheitsstrafe von höchstens acht Jahren.
Angeklagt ist der 46-jährige Ehemann der Getöteten. Laut Anklage hat er seine Frau am 12. Februar 2026 auf dem gemeinsamen Grundstück in Wallenhorst in einen Schuppen gelockt und dort gezielt von hinten mehrfach auf sie eingestochen. Die Frau erlitt tödliche Verletzungen. Zum Zeitpunkt der Tat hielten sich die drei gemeinsamen Kinder im Grundschulalter auf dem Grundstück auf; sie wurden später von Verwandten betreut.
Zentraler Streitpunkt zwischen Anklage und Verteidigung ist das Mordmerkmal der Heimtücke. Die Staatsanwaltschaft sieht vorsätzliches, heimtückisches Handeln gegeben. Die Verteidigung bestreitet dies und stellt die Tat als affektgetrieben dar, mit der Folge einer niedrigeren Strafdrohung wegen Totschlags. Der Angeklagte hat sich im Verlauf des Verfahrens unterschiedlich eingelassen: Zunächst räumte er eine Tötung im Affekt ein, später machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts wurden die Tatumstände, die Beziehungsgeschichte und mögliche Auslöser der Eskalation erörtert. Für die rechtliche Bewertung spielten medizinische und psychiatrische Einschätzungen sowie Zeugenaussagen eine Rolle, insbesondere zur Frage, ob die Getötete arg- und wehrlos war und ob beim Angeklagten eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit in Betracht kommt.
Der Fall hat in der Region Osnabrück große Bestürzung ausgelöst. In Wallenhorst kamen nach Medienberichten Menschen zu einer Gedenkveranstaltung zusammen; örtliche Initiativen sammelten Spenden für die Kinder. Unabhängig von der emotionalen Dimension bleibt für das Gericht die juristische Einordnung des Tatgeschehens ausschlaggebend. Fällt die Kammer eine Verurteilung wegen Mordes, droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe; bei einer Einordnung als Totschlag käme eine befristete Haftstrafe in Betracht. Nach der Urteilsverkündung sind Rechtsmittel möglich, etwa eine Revision zum Bundesgerichtshof.
Das Urteil soll im Laufe des Tages verkündet werden. Gerichtssprecher und die Staatsanwaltschaft wollen im Anschluss über die Entscheidung und das weitere Verfahren informieren.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).