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Landgericht Aschaffenburg verhängt elf Jahre Haft nach Missbrauch im Hafturlaub

Ein 23-Jähriger ist in Aschaffenburg wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht behielt die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Das Urteil vom 21. Oktober 2026 ist nicht…

Kurzmeldung

Das Landgericht Aschaffenburg hat am 21. Oktober 2026 einen 23-Jährigen wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer missbrauchte der Mann während eines Hafturlaubs Anfang 2025 zwei Jungen: einen damals zwölfjährigen Jungen im Raum Aschaffenburg in Bayern und einen elfjährigen Jungen in Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Gericht behielt zugleich die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung vor.

Der Verurteilte war bereits 2021 vom Landgericht Hannover wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig verurteilt worden und verbüßte eine Jugendstrafe in der Jugendanstalt Hameln. Der erneute Hafturlaub diente nach Angaben der Justiz der Vorbereitung auf die Entlassung. Im Aschaffenburger Verfahren räumte der Angeklagte die Vorwürfe zu Prozessbeginn ein.

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hatte eine deutlich höhere Gesamtstrafe gefordert. Die Kammer wertete die Taten als mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch und berücksichtigte die einschlägige Vorbelastung. Nach Gerichtsangaben stand zudem die Herstellung und der Besitz von Missbrauchsdarstellungen fest. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung begründete das Gericht mit der weiterhin als erheblich eingeschätzten Gefährdung der Allgemeinheit, sollte diese nach Verbüßung der Freiheitsstrafe fortbestehen. Ob der Vorbehalt später umgesetzt wird, ist Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Der Fall hat eine fachliche Debatte über die Voraussetzungen und die Kontrolle von Hafturlauben neu entfacht. Kritiker plädieren für strengere Risikoprüfungen und engere Auflagen, insbesondere bei verurteilten Sexualstraftätern. Befürworter betonen verfassungsrechtliche Vorgaben zur Resozialisierung und verweisen darauf, dass Lockerungen im Vollzug grundsätzlich der Wiedereingliederung dienen sollen. Opferschutzinitiativen fordern, Resozialisierungsmaßnahmen mit wirksameren Schutzkonzepten zu hinterlegen, um weitere Straftaten zu verhindern.

Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus. Über weitere Maßnahmen, darunter ein mögliches Vorverfahren zur Sicherungsverwahrung, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Das Landgericht Aschaffenburg und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bestätigten die Verurteilung im Grundsatz; nähere Ausführungen zur strafrechtlichen Bewertung sollen dem schriftlichen Urteil zu entnehmen sein.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen