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Verbraucherschützer: Online-Pflicht für Arzttermine benachteiligt Ältere

Verbände kritisieren am 15. September, dass viele Praxen Termine fast nur noch digital vergeben. Sie fordern klare Kennzeichnungen, Buchungen ohne Konto und verlässliche telefonische Alternativen.

Verbraucherschutzorganisationen warnen am 15. September 2026 vor neuen Zugangshürden zu medizinischer Versorgung: In immer mehr Arztpraxen werde die Terminvergabe auf Onlineportale verlagert, häufig mit Pflicht zur Registrierung und ohne gleichwertige telefonische Alternative. Ältere Menschen und Versicherte ohne stabilen Internetzugang seien dadurch benachteiligt, kritisieren der Verbraucherzentrale Bundesverband und mehrere Landesverbraucherzentralen.

Genannt werden wiederkehrende Probleme auf großen Plattformen wie Doctolib und Jameda: Der Zwang zur Anlage eines Nutzerkontos, unübersichtliche Buchungswege sowie Filter, die bei gesetzlich Versicherten nicht eindeutig zwischen regulären Kassenleistungen und kostenpflichtigen Selbstzahlerangeboten unterscheiden. Nach Beobachtung der Verbraucherschützer erschwert dies insbesondere die Suche nach kassenärztlichen Terminen. Das Landgericht Berlin hat in einem Verfahren irreführende Terminfilter beanstandet; Verbraucherschützer sehen sich dadurch in der Forderung nach klaren Kennzeichnungen und transparenten Auswahloptionen bestätigt.

Zugleich zeigen Umfragen ein gemischtes Bild: Der Digitalverband Bitkom berichtet, viele Menschen über 65 nutzten inzwischen Onlineangebote und stünden der Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich offen gegenüber. Dennoch bleibe eine relevante Gruppe zurück, die mit Registrierung, Passwortverwaltung oder komplexen Buchungsabläufen überfordert sei. Aus Sicht der Verbraucherschützer rechtfertigt dies keine faktische Online-Pflicht bei der Terminvergabe.

Ärztevertreter verweisen darauf, dass mit der 116117 und Praxisanschlüssen bereits telefonische Wege existieren und digitale Tools die Steuerung entlasten können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betont zugleich, die Ersteinschätzung und Priorisierung von Behandlungsfällen sei eine originär ärztliche Aufgabe und dürfe nicht von Plattformlogiken überlagert werden.

Aus dem Streit ergeben sich unterschiedliche Aufgaben: Praxen müssten – so die Forderung der Verbraucherschützer – neben digitalen Systemen verlässliche telefonische oder schriftliche Buchungswege vorhalten und Onlinebuchungen auch ohne dauerhaftes Nutzerkonto ermöglichen. Kommerzielle Portale sollten Kassen- und Selbstzahlerangebote eindeutig trennen, Voreinstellungen offenlegen und irreführende Darstellungen vermeiden. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden wiederum sind aufgefordert, Mindeststandards und Transparenzpflichten zu präzisieren, damit elektronische Terminvergabe nicht zu einer strukturellen Zugangsbarriere für gesetzlich Versicherte wird.

Die Debatte verdeutlicht einen Zielkonflikt: Digitale Systeme können Abläufe beschleunigen und Ressourcen in Praxen schonen. Ohne klare Regeln und niedrigschwellige Alternativen riskieren sie jedoch, genau den Patientengruppen den Zugang zu regulären Behandlungsangeboten zu erschweren, die auf einfache, verlässliche Wege besonders angewiesen sind.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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