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Vergleich: Hundesteuer in Niedersachsen und Bremen reicht von 15 bis 158 Euro

Der Bund der Steuerzahler hat zum Welthundetag seinen aktuellen Vergleich der Hundesteuern vorgelegt: In Niedersachsen und Bremen beträgt die Jahressteuer für den ersten Hund je nach Kommune zwischen 15 und 158 Euro, der Durchschnitt…

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hat anlässlich des Welthundetags seinen neuesten Vergleich der kommunalen Hundesteuern veröffentlicht. Erfasst wurden 941 Städte und Gemeinden in Niedersachsen sowie die Städte Bremen und Bremerhaven. Demnach variiert die Jahressteuer für den ersten Hund zwischen 15 und 158 Euro; der Durchschnittswert liegt bei 52 Euro.

Am oberen Ende der Spanne steht Seelze in der Region Hannover mit 158 Euro pro Jahr. Hannover, Hildesheim und Bremen verlangen jeweils 150 Euro. Besonders niedrig ist die Abgabe mit 15 Euro in Lindern (Landkreis Cloppenburg) sowie in den Mitgliedsgemeinden Engden, Isterberg, Ohne, Quendorf und Samern der Samtgemeinde Schüttorf (Landkreis Grafschaft Bentheim).

Der Vergleich weist auch die typischen Staffelungen aus: Für den zweiten Hund beträgt der Durchschnitt 85 Euro, für den dritten 117 Euro. Deutlich teurer wird es für als gefährlich eingestufte Hunde: Hier liegt der Durchschnitt bei 424 Euro, einzelne Kommunen verlangen bis zu 1.000 Euro oder mehr. Nach Darstellung des Verbandes sind diese Aufschläge ordnungs- und sicherheitspolitisch begründet; sie sollen Fehlanreize vermeiden und Risiken bepreisen.

Die Unterschiede hängen vor allem damit zusammen, dass die Hundesteuer eine kommunale Aufwandsteuer ist, die jede Kommune autonom festlegt. Sie dient als Einnahmequelle und zugleich als Steuerungsinstrument, trägt aber nur marginal zum gesamten Steueraufkommen bei. In der Debatte wird die Abgabe verschieden bewertet: Befürworter verweisen auf Kosten für Reinigung, Kontrollen und Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum; Kritiker bemängeln, die Steuer stehe in keinem direkten Verhältnis zu den tatsächlichen kommunalen Leistungen.

Für Hundehalterinnen und Hundehalter sind die praktischen Folgen eindeutig: Je nach Wohnort unterscheiden sich die jährlichen Belastungen teils erheblich. Wer einen Umzug plant oder einen Hund neu anschaffen will, sollte die örtliche Hundesteuersatzung prüfen. In Kommunen mit besonders hohen Sätzen könnte der aktuelle Vergleich Diskussionen über Angemessenheit und mögliche Anpassungen anstoßen.

Die jetzt veröffentlichten Zahlen beruhen auf der Erhebung des Bunds der Steuerzahler vom 8. Oktober 2026 und redaktionellen Auswertungen regionaler Medien vom 10. Oktober 2026. Sie beziehen sich auf die jeweils geltenden Satzungen der Kommunen in Niedersachsen sowie auf die Städte Bremen und Bremerhaven. Änderungen können durch kommunale Beschlüsse erfolgen; diese werden üblicherweise in den amtlichen Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden ausgewiesen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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