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Viele Richter gehen in den Ruhestand – Nachbesetzungen verzögern sich

Neue Mitteilungen mehrerer Gerichte zeigen zahlreiche Ruhestandswechsel. Der Deutsche Richterbund warnt vor Engpässen durch verzögerte Lebenszeiternennungen.

Aktuelle Personalmitteilungen des Bundesverwaltungsgerichts und mehrerer Landesgerichte aus dem Sommer 2026 dokumentieren einen auffälligen Cluster an Ruhestandswechseln sowie zeitliche Lücken bis zur Ernennung von Nachfolgerinnen und Nachfolgern auf Lebenszeit. Parallel warnt der Deutsche Richterbund vor zunehmenden Engpässen in Teilen der Justiz, sollten Berufungs- und Ernennungsverfahren nicht beschleunigt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Pressemitteilungen im Juni, August und Anfang September 2026 über personelle Veränderungen berichtet. Die Bekanntgaben nennen Ruhestandseintritte, teils kommissarische Übergänge und spätere Nachbesetzungen. Ähnliche Hinweise finden sich in aktuellen Veröffentlichungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin und des Verwaltungsgerichts Berlin. Dort werden Abschiede erfahrener Richterinnen und Richter ebenso wie nachfolgende Besetzungen aufgeführt – häufig mit spürbarem Abstand zwischen Ausscheiden und Lebenszeiternennung.

Der Deutsche Richterbund verweist in jüngsten Stellungnahmen auf zwei Treiber der Lage: eine geburtenstarke Kohorte, die in kurzer Zeit regulär ausscheidet, und zugleich schleppende Auswahl- und Ernennungsverfahren in einzelnen Ländern. Verbandsseitig werden als Risiken verlängerte Verfahrensdauern und höhere Belastungen in Kammern und Senaten benannt. Als Gegenmittel fordert der Verband beschleunigte Personalprozesse, verlässliche Perspektiven für Proberichter und attraktivere Rahmenbedingungen, einschließlich der Besoldung.

Rechtlich bleibt die Lebenszeiternennung der Regelfall. Das Bundesverfassungsgericht hat deren Bedeutung für Unabhängigkeit und Status der Richterschaft in früheren Entscheidungen betont. In der Praxis überbrücken Gerichte Vakanzen durch Abordnungen, kommissarische Wahrnehmungen und organisatorische Anpassungen, bis die Dauerernennung abgeschlossen ist. Unterschiede zwischen den Ländern – etwa bei Zuständigkeiten, Verfahrenswegen oder Altersgrenzen – können die Taktung von Ausscheiden und Nachbesetzung zusätzlich beeinflussen.

Aus mehreren Ländern kommen Signale für Gegenmaßnahmen. Landesgerichte und Justizministerien verweisen auf laufende Einstellungen, zusätzliche Proberichterstellen und Prozessbeschleunigungen in Auswahlgremien. Einzelne Länder wie Hessen und Thüringen haben hierzu im Justizministerialblatt oder in amtlichen Hinweisen organisatorische Schritte dokumentiert. In Berlin nennen Gerichte in ihren Pressemitteilungen konkrete Personalwechsel und sehen die Nachsteuerung als laufende Aufgabe.

Die Folgen sind bereits spürbar, jedoch regional und fachlich unterschiedlich: Während manche Spruchkörper trotz Fluktuation termingerecht verhandeln, verweisen andere auf erhöhte Geschäftsbelastung und engere Terminierung. Wo Belastungslagen berichtet werden, werden sie ausdrücklich auf den laufenden Generationswechsel, offene Lebenszeiternennungen und den Wettbewerb um juristischen Nachwuchs zurückgeführt.

Politisch diskutiert werden schnellere Auswahlverfahren, gezielte Einstellungsprogramme sowie Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung. Der Deutsche Richterbund dringt zugleich auf verlässliche Besoldungs- und Karriereperspektiven, um Vakanzen zügig und dauerhaft zu schließen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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