Am 3. November 2026 haben Landesbehörden in Norddeutschland und das Friedrich-Loeffler-Institut neue Nachweise der Aviären Influenza (Vogelgrippe, HPAI H5) bestätigt und Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhaltungen bekräftigt. Schleswig-Holstein hat per Allgemeinverfügung seit dem 27. Oktober 2026 eine landesweite Aufstallungspflicht angeordnet. In Niedersachsen wurde ein Ausbruch in einer Putenhaltung im Landkreis Aurich bestätigt; die zuständigen Behörden richteten daraufhin Sperrzonen ein und ordneten weitere tierseuchenrechtliche Maßnahmen an.
Die Behörden begründen das Vorgehen mit dem saisonal erhöhten Risiko eines Viruseintrags durch ziehende Wasservögel. Das Friedrich-Loeffler-Institut verweist auf einen Anstieg der HPAI-H5-Nachweise in Deutschland und Europa in den Herbst- und Wintermonaten. Das Institut empfiehlt, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel konsequent zu unterbinden und die Biosicherheit in Betrieben zu erhöhen.
Die konkrete Ausgestaltung der Pflichtauflagen variiert je nach Land. In Schleswig-Holstein umfasst die Aufstallungspflicht Hobby- wie Erwerbshaltungen und verpflichtet Halterinnen und Halter, Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. In Niedersachsen folgen die Maßnahmen dem bestätigten Ausbruchsgeschehen: Neben Sperrzonen gelten Verkehrsbeschränkungen, Hygieneschleusen sind zu verstärken, und Betriebe müssen Bestands- und Besucherbewegungen lückenlos dokumentieren. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte überwachen die Umsetzung.
Für Geflügelhalter stehen sofortige praktische Schritte im Vordergrund: Ställe und Ausläufe sind so zu sichern, dass kein Eintrag von Kot oder Federn wildlebender Vögel erfolgt; Futter, Einstreu und Wasser müssen vor Kontamination geschützt werden; der Zutritt betriebsfremder Personen ist zu minimieren; Stallkleidung, Schuhdesinfektion und Fahrzeughygiene sind strikt umzusetzen. Tote oder auffällig erkrankte Tiere sind umgehend den Veterinärämtern zu melden.
Nach der aktuellen Einschätzung der Fachbehörden ist das Risiko für Geflügelhaltungen erhöht. Für die Allgemeinbevölkerung wird das Risiko einer anhaltenden Übertragung auf den Menschen weiterhin als gering bewertet. Entscheidungen über weitergehende Schritte richten sich nach der epidemiologischen Lage der nächsten Wochen. In betroffenen Beständen können Untersuchungen, Sperrungen und gegebenenfalls das Töten von Tieren angeordnet werden.
Die Landesministerien kündigen an, die Lage fortlaufend zu bewerten und Maßnahmen bei Bedarf anzupassen. Betriebe werden aufgefordert, die eigenen Biosicherheitsprotokolle zu prüfen, Schulungen zu aktualisieren und Kontrollen zu dokumentieren. Ziel ist es, Ausbrüche früh zu erkennen, Ausbreitungen zu verhindern und wirtschaftliche Schäden in der Geflügelwirtschaft zu begrenzen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).