Der größte deutsche Wohnungskonzern Vonovia hat die von SPD, Grünen und Linken in Berlin angekündigte Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände als verfassungswidrig zurückgewiesen. Eine Sprecherin erklärte, man sei überzeugt, dass eine Vergesellschaftung in der vorgelegten und geplanten Art und Weise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei und vor Gericht scheitern würde. Die Stellungnahme bezieht sich auf neue Vorhaben, die die drei Parteien nach ihren Sondierungen für das Land Berlin angekündigt haben.
Nach den Papieren der künftigen Koalitionspartner soll das Abgeordnetenhaus ein Landesgesetz erarbeiten, mit dem große Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum überführt werden könnten. Details zum Zuschnitt, zum Kreis der betroffenen Unternehmen und zum Zeitplan sind bislang nur umrissen. Der Vorschlag knüpft politisch an den Volksentscheid Deutsche Wohnen und Co enteignen an, in dem sich 2021 eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner für eine Vergesellschaftung großer Bestände ausgesprochen hatte. Die künftige Regierung will nun einen Gesetzentwurf vorlegen, der diesen Auftrag aufgreifen soll.
Rechtlich steht dabei Artikel 15 des Grundgesetzes im Zentrum. Er ermöglicht die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung, verlangt dafür aber ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Strittig sind insbesondere die Maßstäbe für die Entschädigung, die Abgrenzung zu Enteignungen nach Artikel 14 und die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Juristische Bewertungen gehen auseinander; verbindliche Klärungen sind erst mit einem konkreten Gesetzestext und anschließenden Gerichtsverfahren zu erwarten.
Vonovia verweist neben verfassungsrechtlichen Bedenken auch auf wirtschaftliche Risiken. Befürworterinnen und Befürworter des Vorhabens argumentieren hingegen mit einer Dämpfung der Mietentwicklung und einer Stärkung des öffentlichen Wohnungsangebots. Kritiker warnen vor hohen Belastungen für den Landeshaushalt und vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Wie eine mögliche Vergesellschaftung finanziert, verwaltet und organisatorisch umgesetzt werden könnte, bleibt offen und wäre Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens im Abgeordnetenhaus.
Mit der klaren Ablehnung durch Vonovia verschärft sich die Auseinandersetzung über den Kurs der Berliner Mietpolitik. Die künftige Koalition muss Belege für die Verfassungskonformität ihres Modells liefern und die zentralen Eckpunkte – Erfassungskreis, Bewertungsmethoden, Entschädigung und Governance – präzise festlegen. Unternehmen und Verbände bereiten sich zugleich darauf vor, im Fall eines Beschlusses den Rechtsweg zu beschreiten. Für das Land Berlin hängt viel davon ab, ob ein tragfähiger, rechtssicherer und finanzierbarer Entwurf gelingt.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).