Vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 13. Oktober 2026 in Karlsruhe erhöht die bayerische Staatsregierung den Druck für Änderungen bei der Erbschaftsteuer. Im Fokus stehen die Begünstigungen und Bewertungsregeln für Betriebsvermögen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Rechtlich bleibt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund; Bayern kann politische Initiativen anstoßen, aber keine landesrechtliche Erbschaftsteuer einführen.
Finanzminister Albert Füracker betonte im BR24-Interview die Bedeutung mittelständischer Nachfolgen: Man wolle sicherstellen, „dass das Häuschen der Familie auch in der Familie bleiben kann“. Mehrere Vorgänge im Landtag aus dem Jahr 2026 dokumentieren fraktionsübergreifende Aufforderungen an die Staatsregierung, sich in Berlin für Anpassungen einzusetzen und die Praxis der Verwaltungsprüfungen bei Verschonungsanträgen zu beleuchten.
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Begünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar sind. Zur Debatte stehen insbesondere die Verschonungsregeln, nach denen Betriebsvermögen unter Auflagen zu 85 Prozent (Regelverschonung) oder vollständig (Optionsverschonung) von der Erbschaftsteuer freigestellt werden kann. Streitpunkte sind die Bewertung von Unternehmen, die Abgrenzung begünstigten Vermögens sowie mögliche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber nicht begünstigten Vermögensarten.
Ein Urteil könnte den Gesetzgeber zwingen, Teile des ErbStG nachzuschärfen. Dann wären Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat erforderlich. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts und etwaigen Neuregelungen bleibt die bestehende Rechtslage in Kraft. Für Erbinnen und Erben in Bayern gilt daher weiterhin das aktuelle Bundesrecht; Landtagsinitiativen entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung, können aber politische Positionen bündeln und Verhandlungen mit dem Bund flankieren.
Hintergrund ist die Reform der Erbschaftsteuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014, die 2016 in Kraft trat. Seither sorgt die praktische Anwendung, etwa bei der Ermittlung von Unternehmenswerten und der Einhaltung von Lohnsummen- und Behaltensfristen, wiederholt für Kritik aus Wirtschaft und Politik. Gegner weitgehender Verschonungen verweisen auf Verteilungswirkungen und mögliche Steuerlücken; Befürworter heben den Erhalt von Arbeitsplätzen und Liquidität in Unternehmensnachfolgen hervor. Das Gericht in Karlsruhe will in der anstehenden Verhandlung die verfassungsrechtlichen Maßstäbe präzisieren. Politische Forderungen aus Bayern zielen darauf, diesen Korridor zugunsten mittelständischer Strukturen auszugestalten, ohne die föderale Kompetenzordnung zu überschreiten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).