Die Gemeinde Wandlitz verhandelt über den Rückkauf des Wandlitzer Sees samt ausgewählter Uferflächen. Auslöser ist ein nach Angaben der Verwaltung deutlich reduziertes Angebot der Eigentümerseite, das den Erwerb in kommunales Eigentum ermöglichen könnte. Die Frage nach dem Verfahren und der Priorität im Haushalt sorgt in der Gemeindevertretung und in der Öffentlichkeit für spürbaren Widerspruch.
Nach Berichten von rbb24 und Angaben der Gemeinde Wandlitz ist der geforderte Kaufpreis im Verlauf der Gespräche gesunken. Die Verwaltung prüft, neben der Seefläche auch zusätzliche Ufergrundstücke zu erwerben, um öffentliche Uferzugänge zu sichern. Ein abschließender Beschluss liegt nicht vor; die Gemeindevertretung will das Thema in den kommenden Sitzungen erneut beraten.
Befürworterinnen und Befürworter in Lokalpolitik und Zivilgesellschaft verweisen auf den langfristigen Nutzen eines Erwerbs: öffentliche Zugänge, transparente Regeln der Nutzung und die Möglichkeit, Naturschutz und Erholung besser auszubalancieren. Kritikerinnen und Kritiker betonen hingegen knappe Mittel und vordringliche Aufgaben in Schulen, Kitas und Infrastruktur. Sie warnen vor Folgekosten für Unterhalt, Gewässerökologie und Haftung. In diesem Rahmen steht auch die Frage, ob eine Bürgerbefragung den Weg vorgeben soll oder ob die Gemeindevertretung abschließend entscheidet. Die Märkische Oderzeitung berichtet von entsprechend vorbereiteten Anträgen.
Rechtlich liegt die Zuständigkeit beim kommunalen Gremium. Im Falle eines Erwerbs müssten bestehende Nutzungsrechte, mögliche Pachtverhältnisse sowie Regeln für Bade-, Angel- und Bootsverkehr überprüft und vertraglich neu gefasst werden. Zudem wären Naturschutzauflagen, Verkehrssicherungspflichten und Finanzierungsfragen zu klären. Konkrete Zahlen zum endgültigen Kaufpreis und zu einem Zeitplan hat die Verwaltung bislang nicht veröffentlicht; ohne Beschluss der Gemeindevertretung ist keine Finanzierung bindend.
Der mögliche Rückkauf ist damit ein Prüfstein kommunaler Prioritätensetzung im Landkreis Barnim. Er berührt zentrale Interessen vor Ort: Zugang zu einem stark nachgefragten Erholungsgewässer, der Schutz sensibler Uferbereiche und die Frage, welche dauerhaften Lasten der Gemeindehaushalt tragen kann. Wie die Gemeinde Wandlitz weiter verfährt, hängt von den anstehenden Beratungen ab. Erst wenn Umfang, Konditionen und Folgeregelungen feststehen, kann eine Entscheidung über den Erwerb des Wandlitzer Sees und ausgewählter Ufergrundstücke fallen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).