Hessen

Wiesbadener Anwältin stillt im Gerichtssaal und löst Debatte aus

Ein Videobeitrag des Hessischen Rundfunks über die Wiesbadener Rechtsanwältin Julia Dokara, die ihr Baby während einer Verhandlung stillte, hat eine Diskussion über Stillen im Gericht und Vereinbarkeit ausgelöst.

Ein Videobeitrag des Hessischen Rundfunks hat eine Debatte über Stillen im Gericht und Vereinbarkeit angestoßen: Die Wiesbadener Rechtsanwältin Julia Dokara berichtete, sie habe ihr jüngstes Kind während einer Gerichtsverhandlung gestillt. Der Beitrag der hessenschau vom 31. August 2026 dokumentiert ihre Schilderung, drei Wochen nach der Geburt wieder verhandelt und mangels Terminverschiebung ihr Baby mitgenommen zu haben.

Dokara beschreibt einen praktischen Konflikt zwischen starren Sitzungsterminen und den Bedürfnissen eines Säuglings. Sie habe Verfahrensbeteiligte jeweils vorab informiert und um Verständnis gebeten. Ein von ihr zitiertes Beispiel lautet: „Bitte lassen Sie sich nicht irritieren, ich muss nur kurz meine Brust auspacken.“ Nach ihren Angaben reichten die Reaktionen von Kolleginnen, Kollegen und einzelnen Richterinnen und Richtern von Zustimmung bis Verunsicherung, teils auch bei Zeugen. Unabhängig überprüfbare Reaktionen Dritter sind in den Berichten nicht dokumentiert.

Rechtlich gibt es weder bundesweit noch in Hessen eine spezielle Regelung, die das Mitbringen von Säuglingen in Verhandlungen allgemein erlaubt oder verbietet. Entscheidungen über den Ablauf, Unterbrechungen und Ordnungsmittel trifft der jeweilige Vorsitzende Richter oder die Vorsitzende Richterin. Der Hessischer Rundfunk und dpa-gestützte Regionalberichte verweisen darauf, dass verbindliche dienstliche Vorgaben oder neue Handreichungen derzeit nicht vorliegen. Offizielle Stellungnahmen der Justizbehörden sind in den vorliegenden Beiträgen nicht ausgewiesen.

Die Berichte zeigen, dass der Fall in Wiesbaden eine breitere Diskussion über organisatorische Lösungen in der Gerichtspraxis auslöst. Dazu zählen etwa kurzfristige Terminabstimmungen, die Nutzung von Pausenräumen oder flexible Verhandlungsunterbrechungen, um die Verfahrensrechte aller Beteiligten zu wahren und zugleich die Situation stillender Mütter zu berücksichtigen. Belastbare Hinweise auf beschlossene Änderungen gibt es bislang nicht.

Die öffentliche Aufmerksamkeit folgt im Wesentlichen den eigenen Angaben der Anwältin, die sie unter anderem auf Instagram teilte, sowie der Berichterstattung der hessenschau und weiterer Medien. dpa hat die Aussagen zusammengefasst; mehrere regionale Redaktionen griffen sie zwischen dem 29. und 31. August 2026 auf. Der aktuelle Nachrichtenanlass ist die Veröffentlichung des Videobeitrags und die anschließende Diskussion. Hintergrundschilderungen zu früheren Terminen der Anwältin werden erst durch diese Berichte relevant und sind ohne weitergehende Belege nicht verallgemeinerbar.

Der Einzelfall macht eine Lücke zwischen Rechtsrahmen und Alltagspraxis sichtbar. Ob Gerichte in Hessen daraus verbindliche Leitlinien ableiten, ist offen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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