Bayern

Wiesenweihe: Unterführung statt Brücke an der B25 bei Nördlingen geplant

Wegen eines nachgewiesenen Vorkommens der seltenen Wiesenweihe soll an der Großelfinger Kreuzung eine Unterführung entstehen. Das Vorhaben verteuert den Ausbau und sorgt für Streit über Kosten, Fläche und Naturschutz.

Der Ausbau der Bundesstraße 25 bei Nördlingen nimmt eine neue Wendung: Im Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt zwischen Nördlingen und Möttingen sieht das Staatliche Bauamt Augsburg an der Großelfinger Kreuzung eine Unterführung statt einer Brücke vor. Anlass ist ein dort nachgewiesenes Vorkommen der seltenen Wiesenweihe. Nach Einschätzung der Naturschutzbehörden würden erhöhte Bauwerke den Greifvogel dauerhaft stören. Die Planer veranschlagen für die Unterführung rund 25 Millionen Euro.

Der aktuelle Schritt ist Teil des laufenden Planfeststellungsverfahrens, das die Regierung von Schwaben führt. In den Unterlagen wird die Wiesenweihe als in Bayern stark gefährdete Art beschrieben, mit wenigen Vorkommen auch im Nördlinger Ries. Fachlich wird begründet, dass Brücken die Durchlässigkeit zwischen Brut- und Jagdflächen verringern könnten und damit Fortpflanzungserfolg und Nahrungszugang beeinträchtigen. Diese Bewertung fließt in die Abwägung nach europa- und nationalem Arten- und Habitatschutzrecht ein.

In Stadt und Landkreis stoßen die Pläne auf Widerstand. Vertreter der Stadt Nördlingen und Teile des Stadtrats halten eine Brücke oder einen Kreisverkehr für ausreichend, um den Verkehr zu entschärfen, und verweisen auf geringeren Flächenverbrauch und niedrigere Baukosten. Kritiker betonen, dass zwar der Bund die Mehrkosten weitgehend trägt, jedoch zusätzliche Flächeninanspruchnahme und mögliche Unterhaltungslasten vor Ort verbleiben. Die Kreisgruppe Donau-Ries des Bund Naturschutz unterstützt den strengen Schutz der Brutplätze, hält die konkret vorgesehene Unterführung aber in Teilen für überdimensioniert und fordert verhältnismäßige Lösungen.

Verfahrensrechtlich ist die öffentliche Beteiligung zentral: Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern werden gesammelt und geprüft, die abschließende Entscheidung trifft die Regierung von Schwaben. Über Bauausführung, Detailplanung und Kompensationsmaßnahmen ist noch nicht entschieden; die Erörterungstermine werden üblicherweise schriftlich und, sofern erforderlich, mündlich durchgeführt.

Über den Einzelfall hinaus berührt der Streit grundsätzliche Fragen der Abwägung zwischen Verkehrssicherheit, Kosten und Artenschutz. Sollte die Unterführung festgesetzt werden, könnte sie als Referenz für ähnliche Konflikte im weiträumigen Ausbau der B25 dienen. Befürworter verweisen auf planungsrechtliche Verlässlichkeit und Rechtssicherheit im Naturschutz, Gegner auf lange Bauzeiten, zusätzliche Flächenversiegelung und Folgekosten. Fest steht: Bis zum Planfeststellungsbeschluss bleibt die Entscheidung vorläufig; danach wären Klagen gegen das Vorhaben möglich.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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