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Wirtschaft und Unionspolitiker attackieren geplante Zuckerabgabe auf Getränke

Am 14. Oktober 2026 wächst die Kritik an Plänen für eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Aus der bayerischen Getränke- und Brauwirtschaft und aus der Union kommen scharfe Einwände.

Die Kritik an einer in Berlin diskutierten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke hat am 14. Oktober 2026 neue Schärfe gewonnen. Aus der Getränke- und Brauwirtschaft sowie aus Reihen der Unionsparteien kommen deutliche Warnungen vor zusätzlichen Belastungen und Wettbewerbsnachteilen. Nach einem Bericht von BR24 nannte ein Vertreter der Riegele-Brauerei in Augsburg die Pläne einen „Skandal und ohne praktischen Verstand“.

Anlass der Debatte sind Überlegungen in der Bundesregierung, den Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken fiskalisch zu bepreisen. Konkrete Gesetzestexte oder Termine für eine Beschlussfassung lagen am 14. Oktober 2026 nicht vor. Das Bundeskabinett hatte sich in den vergangenen Monaten mit möglichen Eckpunkten befasst; diskutiert werden dem Vernehmen nach Grenzwerte, Ausnahmen und Übergangsfristen. Formelle Entscheidungen müssten Kabinett und Bundestag treffen.

Wirtschaftsverbände und Unionspolitiker kritisieren vor allem die Zielgenauigkeit und ökonomischen Folgen. Die Bemessung allein an Produktgruppen wie Softdrinks sei unsystematisch und lasse zuckerreiche Lebensmittel außerhalb des Getränkeregals unberührt, heißt es in Stellungnahmen. Zudem drohten Mehrkosten für mittelständische Betriebe der Getränkeindustrie und für den Handel, verbunden mit Risiken für Arbeitsplätze an regionalen Standorten.

Befürworter einer Zuckerabgabe verweisen auf Erfahrungen anderer Länder sowie auf Empfehlungen von Fachgesellschaften aus der Gesundheitspolitik. Studien aus Staaten mit ähnlichen Instrumenten berichten je nach Ausgestaltung über sinkende Zuckeranteile in Produkten und verändertes Kaufverhalten. Erwartete Zusatzeinnahmen werden in der Debatte als möglicher Beitrag zur Finanzierung gesundheitlicher Folgekosten genannt. Diese Annahmen sind jedoch modellabhängig und in der Politik umstritten.

Innerhalb der Regierungskoalition ist die Linie nicht einheitlich. Aus Koalitionskreisen sind sowohl Vorschläge für engere Ausnahmen als auch für eine breitere Bemessungsgrundlage zu hören. Nach Angaben aus Parlamentskreisen wäre ein förmlicher Gesetzentwurf voraussichtlich im Gesundheitsausschuss sowie in weiteren Fachausschüssen zu beraten. Der Verlauf der Beratungen hängt von der konkreten Ausgestaltung ab, etwa der Definition von Zuckerschwellen und der Frage, ob zuckerfreie Varianten einbezogen werden.

Zum Zeitpunkt der jüngsten Wortmeldungen ist offen, ob und in welcher Form die Bundesregierung eine Zuckerabgabe tatsächlich vorlegt. Fest steht: Die politische Auseinandersetzung ist angesichts widerstreitender gesundheitspolitischer Ziele, fiskalischer Erwägungen und wirtschaftlicher Interessen erheblich. Weitere Klarheit ist erst mit der Veröffentlichung eines ausformulierten Entwurfs zu erwarten.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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