Mecklenburg-Vorpommern

Wismar: Nächtliche Belastungstests an Hochbrücke, Planunterlagen ab 24. September

In Wismar werden am Abend und in der Nacht des 22. September 2026 Belastungstests an der maroden Hochbrücke durchgeführt. Ab 24. September liegen die Planunterlagen für einen Ersatzneubau der Landesstraße 12 öffentlich aus. Eine…

In Wismar werden am Abend und in der Nacht des 22. September 2026 Belastungstests an der maroden Hochbrücke durchgeführt. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin teilte mit, die Messungen dienten dazu, Tragfähigkeit und Schädigungsbild des Bauwerks aktuell zu erfassen. Eine dauerhafte Vollsperrung sei nach heutigem Kenntnisstand nicht nötig; temporäre Verkehrsbeschränkungen während der Tests sind möglich.

Parallel beginnt am 24. September 2026 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für einen Ersatzneubau der Hochbrücke Wismar im Zuge der Landesstraße 12. Die Hansestadt Wismar und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern haben dafür ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Nach Behördenangaben werden die Unterlagen zur Einsicht bereitgestellt; Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen abgeben, die in einer anschließenden Anhörung behandelt werden. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Bauausführung zu schaffen.

Die Belastungstests sollen kalibrieren, welche kurzfristigen Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind und welche Planungsparameter in den Neubau einfließen müssen. Dazu zählen Angaben zur Resttragfähigkeit, zu potenziellen Verstärkungsbedarfen während der Übergangszeit sowie zu verkehrlichen Auflagen. Die Behörde betont, dass aus den Ergebnissen keine unmittelbare Vollsperrung folgt; punktuelle Einschränkungen bleiben jedoch je nach Befund möglich.

Hintergrund ist der seit Jahren dokumentierte bauliche Verschleiß des 1970 errichteten Bauwerks. Wiederholte Prüfungen hatten bereits Beschränkungen für den Schwerverkehr und zeitweilige Instandsetzungen zur Folge. Aus Sicht der zuständigen Stellen stellt ein Ersatzneubau inzwischen die tragfähige Perspektive dar; ein dauerhafter Erhalt des Bestands gilt nicht als alleinige Lösung. Mit der Kombination aus aktuellen Messungen und Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird der Übergang von der reinen Bestandssicherung zur konkreten Neuplanung sichtbar.

Für Verkehr und Anliegerschaft bedeutet dies absehbar wechselnde Verkehrsführungen: Entweder wird der Bestand weiter temporär gesichert, was mit Tonnagebeschränkungen und Umleitungen einhergehen kann, oder die Bauphasen eines Ersatzneubaus führen abschnittsweise zu zusätzlichen Einschränkungen. Über Varianten, Zeitplan und Kosten entscheidet das Planfeststellungsverfahren. Prognosen zum Baubeginn sind vor Abschluss der Auslegung und der Anhörung verfrüht.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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