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Wittmund lehnt Tempolimit auf B436 zwischen Friedeburg und Etzel ab

Der Landkreis Wittmund hat eine Bürgerpetition für Tempo 70 auf der Bundesstraße 436 abgelehnt. Nach Auswertung der Unfalldaten sehen Kreisverwaltung, Verkehrs- und Unfallkommission und Polizei keinen hinreichenden Anlass für eine flächendeckende Beschränkung.

Der Landkreis Wittmund hat eine Bürgerpetition für eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Kilometer pro Stunde auf der Bundesstraße 436 zwischen Friedeburg und Etzel abgelehnt. Die Entscheidung wurde nach einer gemeinsamen Prüfung durch die zuständigen Stellen der Kreisverwaltung, die Verkehrs- und Unfallkommission sowie die Polizei getroffen.

Als Begründung nennen die Behörden die Auswertung der Unfalldaten der vergangenen drei Jahre. Demnach lasse sich auf dem betroffenen Abschnitt kein hinreichender sachlicher Anlass für ein flächendeckendes Tempolimit oder ein generelles Überholverbot ableiten. Nach Angaben der Kreisverwaltung waren die besonders schweren Unfälle auf dem Abschnitt nicht auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen, sondern unter anderem auf Alkohol am Steuer und Fahrfehler. Die Unfallentwicklung werde weiter beobachtet, teilte die Verwaltung mit.

Die Petition war nach mehreren schweren Zusammenstößen auf der Strecke initiiert worden, darunter ein Unfall im November 2025, bei dem zwei Berufsschüler starben. Nach Angaben der Initiatorinnen und Initiatoren wurden mehr als 1.200 Unterschriften gesammelt. Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative kritisieren die Entscheidung des Landkreises und verweisen auf die aus ihrer Sicht wiederholt gefährlichen Situationen auf der Bundesstraße 436. Neben einer Temporeduzierung fordern sie sichtbare Querungshilfen, punktuelle Überholverbote und gegebenenfalls Bedarfsampeln.

Vertreter der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde betonen, dass Gegenmaßnahmen rechtlich nur dort angeordnet werden dürfen, wo eine statistisch belegbare Verbindung zwischen Straßenbeschaffenheit, Verkehrsführung und Unfallgeschehen besteht. Maßgeblich seien die Kriterien der Straßenverkehrs-Ordnung sowie die Ergebnisse technischer Gutachten und Unfallanalysen. Ein generelles Tempolimit ohne nachgewiesenen örtlichen Gefahrenzusammenhang sei rechtlich nicht tragfähig.

Aus dem Landratsamt heißt es, die Petitionierenden würden schriftlich über die Prüfungsergebnisse informiert. Konkrete neue Beschlüsse zu zusätzlichen Messstellen, baulichen Eingriffen oder einer Wiederaufnahme der Prüfung wurden nicht angekündigt. Damit bleibt es auf dem Abschnitt der Bundesstraße 436 zwischen Friedeburg und Etzel vorerst bei der bisherigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Zugleich kündigten die Behörden an, die Unfallstatistik fortlaufend auszuwerten und bei veränderter Lage erneut zu beraten.

Der Fall steht exemplarisch für den Umgang mit Unfallhäufungen auf Außerortsstraßen in Niedersachsen: In einigen Landkreisen führten ähnliche Prüfungen zu örtlichen Temporeduzierungen oder baulichen Anpassungen, in anderen blieben Regelungen unverändert, wenn die Hauptursachen der Unfälle nicht aus der Straßeninfrastruktur resultierten.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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