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Zehntausende Teufelsrad-Videos lösen Debatte über Upskirting auf der Wiesn aus

Auf dem Münchner Oktoberfest 2026 kursieren massenhaft heimliche Unterrock-Videos vom Teufelsrad. Die Münchner Polizei ermittelt, Betreiber und Stadt verschärfen Maßnahmen, Plattformen prüfen Löschungen.

Auf dem 191. Oktoberfest in München sind zwischen 18. und 22. September 2026 massenhaft heimlich aufgenommene Unterrock-Videos vom Fahrgeschäft Teufelsrad aufgetaucht. Nach übereinstimmenden Recherchen, unter anderem der Süddeutschen Zeitung, kursieren zehntausende Clips in sozialen Netzwerken und auf Videoplattformen. Die Sequenzen zeigen vor allem Frauen, deren Röcke oder Kleider während der Fahrt hochrutschen. Zahlreiche Videos erscheinen in Sammlungen gebündelt, teils bearbeitet und offenbar mit Blick auf Reichweite oder Einnahmen verbreitet.

Die Münchner Polizei bestätigte Ermittlungen wegen möglicher Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung solcher Aufnahmen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums München gab es auf der Theresienwiese Hinweise auf Verdachtsfälle; Betroffene werden aufgerufen, Anzeige zu erstatten und sachdienliche Informationen zu melden. Zugleich betonen die Behörden, dass die polizeiliche Videoüberwachung Teil des Sicherheitskonzepts der Landeshauptstadt München ist, private Aufnahmen jedoch strafbar sein können, wenn sie den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen.

Die Betreiber des Teufelsrads und die Wiesn-Organisation reagierten mit gut sichtbaren Hinweisschildern, engmaschigeren Zugangsregeln und Appellen an Besucherinnen und Besucher, die Privatsphäre zu respektieren. Aus den sozialen Netzwerken heißt es, einschlägige Inhalte könnten gegen Nutzungsbedingungen verstoßen; entsprechende Löschanfragen würden geprüft. Recherchen legen nahe, dass große Mengen solcher Clips bereits über mehrere Jahre in unterschiedlichen Kanälen zirkulieren, was die Entfernung und Nachverfolgung erschwert.

Rechtlich wird Upskirting in Deutschland seit mehreren Jahren als Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen geahndet; je nach Fallkonstellation kommen zudem weitere Delikte bis hin zur sexuellen Belästigung in Betracht. Die Strafverfolgung setzt häufig Anzeigen der Betroffenen voraus. Fachleute und Opferschutzorganisationen plädieren daher für eine Kombination aus Prävention vor Ort, klaren Hausregeln und konsequenter Plattformmoderation, ergänzt um niedrigschwellige Meldewege.

Für das laufende Volksfest kündigten die Veranstalter an, Vorkehrungen fortlaufend zu überprüfen. Die Münchner Polizei verweist auf regelmäßige Lageberichte zur Wiesn. Ob die Maßnahmen kurzfristig abschreckend wirken und ob Plattformbetreiber systematischer gegen Wiederveröffentlichungen vorgehen, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Klar ist: Der Fall verschärft die Debatte über Grenzen zulässiger Aufnahmen im öffentlichen Raum – und darüber, wie traditionelle Elemente der Wiesn wie das Teufelsrad in Zeiten allgegenwärtiger Smartphone-Kameras geschützt werden können.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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