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Zeuge revidiert Aussage im Bodensee-Prozess

Im Verfahren zur tödlichen Kollision auf dem Bodensee hat ein zentraler Zeuge am 2. November 2026 vor dem Landesgericht Feldkirch eingeräumt, früher falsch ausgesagt zu haben. Das könnte die Bewertung des Mordvorwurfs gegen den…

Im Strafverfahren nach der tödlichen Kollision auf dem Bodensee hat am 2. November 2026 ein zentraler Zeuge vor dem Landesgericht Feldkirch eingeräumt, bei einer früheren Vernehmung nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Die Aussagekorrektur rückt die Glaubwürdigkeit des Zeugen in den Mittelpunkt und zwingt Gericht und Ermittler zu einer erneuten Bewertung einzelner Beweisgänge.

Der Unfall ereignete sich am 12. Oktober 2025. Nach damals veröffentlichten Angaben kollidierte auf dem Bodensee ein österreichisches Motorboot mit einem Segelboot, auf dem sich zwei deutsche Personen befanden. Eine 57-jährige Frau starb. Ermittlungen der Wasserschutzpolizei sowie eine gemeinsame Mitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz dokumentierten gerichtsmedizinische und technische Spuren, die die strafrechtliche Prüfung vorantrieben. In der Folge wurde gegen den Motorbootführer wegen eines Tötungsdelikts ermittelt; der Vorwurf reicht je nach rechtlicher Bewertung bis hin zu Mord.

Die nun erfolgte Revision der Zeugenaussage betrifft einen damaligen Mitfahrer. Nach übereinstimmenden Berichten hat er erklärt, er habe in einer ersten Aussage unrichtige Angaben gemacht. Welche Passagen er konkret korrigiert und aus welchen Motiven er zunächst falsch ausgesagt haben will, ist Gegenstand der laufenden Beweisaufnahme. Entscheidend für das weitere Verfahren ist, ob und inwieweit diese Korrektur die Einordnung von Vorsatz, möglichen Tatvarianten oder strafschärfenden Umständen beeinflusst.

Das Gericht in Feldkirch führt die Hauptverhandlung nach österreichischem Strafprozessrecht; deutsche Behörden waren in der Ermittlungsphase durch forensische Gutachten und abgestimmte Presseinformationen eingebunden. Unabhängig von der aktuellen Zeugenlage bleiben objektive Spuren, Navigations- und technische Auswertungen sowie gerichtsmedizinische Befunde zentrale Anker der Beweisführung. Zugleich steht im Raum, ob für den Zeugen wegen einer möglichen Falschaussage eigene strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Für die Angehörigen der Verstorbenen ist die abschließende Klärung von Verantwortung, Tatmotivation und Unfallhergang weiterhin vorrangig. Eine Entscheidung, ob und wie sich die korrigierte Aussage auf den Mordvorwurf gegen den Angeklagten auswirkt, bleibt der weiteren Verhandlung vorbehalten. Gericht und Staatsanwaltschaft verweisen darauf, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung gilt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen