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Zeugen belasten Mutter im Tübinger Prozess um Koffein-Überdosis bei Frühchen

Im Prozess vor dem Landgericht Tübingen haben am 15. September 2026 Ärzte, Pflegekräfte und der Ex‑Mann der Angeklagten ausgesagt. Der Verdacht: Die Mutter soll ihrem frühgeborenen Sohn im Universitätsklinikum Tübingen heimlich zu viel Koffein…

Vor dem Landgericht Tübingen wird einer 25‑jährigen Mutter versuchter Mord an ihrem frühgeborenen Sohn vorgeworfen. Nach Anklage der Staatsanwaltschaft Tübingen soll sie dem im Oktober 2025 geborenen Kind wenige Wochen nach der Geburt im Universitätsklinikum Tübingen heimlich eine Überdosis Koffein verabreicht haben. Das Frühchen habe daraufhin mehrere Tage in Lebensgefahr geschwebt. Die Hauptverhandlung läuft seit Ende August 2026; am Dienstag, 15. September 2026, setzte das Gericht die Beweisaufnahme mit weiteren Zeugen fort.

Ärztinnen und Ärzte schilderten, Koffein sei in der Neonatologie ein etabliertes Medikament, das bei einem großen Teil der Frühgeborenen routinemäßig gegeben werde, wenn Atemaussetzer oder andere Befunde dies nahelegten. Ein behandelnder Arzt erklärte, die dokumentierten regulären Gaben stünden im Krankenblatt; ob und wann eine darüber hinausgehende Zufuhr erfolgt sei, lasse sich aus den Unterlagen allein nicht eindeutig herleiten. Pflegekräfte berichteten, sie hätten die verordneten Dosen kontrolliert, könnten aber nicht ausschließen, dass eine zusätzliche Gabe unbemerkt blieb.

Der Ex‑Mann der Angeklagten belastete sie mit Aussagen zu ihrem Verhalten auf der Station. Die Staatsanwaltschaft führt als mögliches Motiv an, die Frau habe Aufmerksamkeit und Zuwendung erhalten wollen. Die Verteidigung weist den Tatvorwurf zurück. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um mögliche psychische Ursachen zu prüfen; dabei soll auch auf Anzeichen eines Münchhausen‑Stellvertreter‑Syndroms geachtet werden. Die Angeklagte bestreitet vor Gericht, dem Kind eigenmächtig Koffein gegeben zu haben.

Bislang stützen sich die Vorwürfe auf die Kombination aus klinischem Befund, Zeugenaussagen und zeitlichem Verlauf der auffälligen Koffeinwerte. Wie die Substanz in erhöhter Menge verabreicht worden sein könnte, blieb auch am Dienstag offen. Die Kammer betonte, die Beweisaufnahme sei nicht abgeschlossen; entscheidend dürften rechtsmedizinische und psychiatrische Bewertungen sein.

Der Fall lenkt den Blick auf Sicherheitsabläufe in Kliniken: Auf Intensivstationen gelten mehrstufige Kontrollen bei Medikamentengaben. Im Verfahren wird diskutiert, ob und an welchen Stellen diese Kontrollen im konkreten Stationsalltag lückenhaft gewesen sein könnten. Das Gericht hat weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil gibt es noch nicht.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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