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Zeugin sagt im Prozess gegen Ex-Psychotherapeuten in Heidelberg aus

Vor dem Landgericht Heidelberg hat am 3. November 2026 die mutmaßlich Geschädigte ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Psychotherapeuten 18 Taten vor und beantragt ein Berufsverbot; der Angeklagte hatte zum Auftakt ein Teilgeständnis abgelegt.

Kurzmeldung

Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg hat am 3. November 2026 die zentrale Zeugin im Verfahren gegen einen ehemaligen Psychotherapeuten ausgesagt. Nach Angaben des Gerichts und übereinstimmender Medienberichte schilderte die heute 25-Jährige, wie sich aus einer regulären Behandlung ab Sommer 2024 private und schließlich sexualisierte Kontakte entwickelten, die in mehrfachen Übergriffen in der Praxis gemündet haben sollen.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt und sein Verhalten als „schweren Fehler“ bezeichnet. Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Heidelberg werden ihm 18 Taten zulasten der Patientin vorgeworfen. Demnach soll er unter anderem Alkohol und Cannabis verabreicht und einzelne Übergriffe als „therapeutische Rollenspiele“ dargestellt haben. Eine ermittelnde Kriminalbeamtin legte im Gericht dar, dass es Treffen außerhalb der Sitzungen sowie intime Nachrichten gegeben habe; als Asservate seien in der Praxis Handschellen, Seile und weiteres Fesselungszubehör sichergestellt worden.

Die Nebenklage bewertet das Geständnis als unzureichend. Der Angeklagte räume zwar Handlungen ein, bestreite aber, von früheren traumatischen Erfahrungen der Zeugin gewusst zu haben, erklärte ihr Vertreter. Die Staatsanwaltschaft beantragt neben einer Freiheitsstrafe ein Berufsverbot. Nach Angaben des Angeklagten hat er seine Approbation bereits zurückgegeben und arbeitet derzeit als Coach.

Das Gericht hat weitere Beweiserhebungen und Zeugenaussagen angekündigt. Aussagen zum Strafmaß und zu berufsrechtlichen Konsequenzen bleiben der gerichtlichen Würdigung vorbehalten. Das Verfahren berührt neben der strafrechtlichen Bewertung auch Fragen des besonderen Vertrauensverhältnisses in psychotherapeutischen Behandlungen und der möglichen Ausnutzung von Abhängigkeiten; hierzu verwies die Staatsanwaltschaft Heidelberg auf bestehende Opferrechtsangebote.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Maßgeblich für den Fortgang sind die Entscheidungen des Landgerichts Heidelberg und die in der Verhandlung erhobenen Beweise. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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