Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und die Staatsanwaltschaft Saarbrücken haben am 5. November 2026 über eine großangelegte Durchsuchungsaktion vom 3. November informiert. Demnach hoben Ermittler fünf illegale Indoor-Cannabisplantagen aus und beschlagnahmten mehr als 2.300 Pflanzen. Die Maßnahmen umfassten insgesamt elf Wohn- und Geschäftsadressen im Saarland und im Nordpfälzer Bergland.
Neben den Pflanzen stellten Einsatzkräfte rund 33 Kilogramm Amphetamin, 11,5 Kilogramm Marihuana, knapp ein Kilogramm Haschisch, 1,2 Kilogramm MDMA sowie etwa 500 Gramm Ecstasy-Tabletten sicher. Außerdem fanden sie eine Tablettenpresse, mehrere Waffen und rund 22.000 Euro Bargeld. Die Ermittler werten die Funde als Hinweis auf ein professionell organisiertes Vorgehen.
Sechs in Deutschland festgenommene Beschuldigte wurden dem Ermittlungsrichter in Saarbrücken vorgeführt; in allen sechs Fällen wurden Untersuchungshaftbefehle erlassen. Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen eine Gruppe von Personen im Alter von 22 bis 54 Jahren. Nach Behördenangaben ist ein Großteil der in Deutschland festgenommenen Verdächtigen albanischer Staatsangehörigkeit. Die Unschuldsvermutung gilt.
Auslöser der Ermittlungen war eine Zollkontrolle im Mai 2026 in Pirmasens. Damals wurde bei einem mutmaßlichen Tatbeteiligten nach Behördenangaben rund 20 Kilogramm Marihuana im Kofferraum seines Autos gefunden. Die weiteren Schritte führten zu den nun koordinierten Durchsuchungen an mehreren Orten.
An der Aktion waren Spezialkräfte des Zolls, die Tatortgruppe des Bundeskriminalamts, das Hauptzollamt Saarbrücken sowie Landespolizeien beteiligt. Nach Angaben der Ermittler beschränkten sich die Maßnahmen nicht auf Deutschland: Parallel gab es im französischen Großraum Grand Est weitere Durchsuchungen, bei denen insgesamt 13 Personen festgenommen wurden. Die Koordination deutet auf grenzüberschreitende Strukturen und mögliche Vertriebswege nach Frankreich hin.
Strafrechtlich stehen der Verdacht des bandenmäßigen Anbaus und Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie in einem Fall der Verdacht des bewaffneten Handeltreibens im Raum. Weitere Details zu Zuständigkeiten, Tatbeiträgen oder möglichen Abnehmernetzen nannten die Behörden mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht. Mit Anklagen ist – abhängig vom Fortgang der Auswertung der Beweismittel – zu rechnen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).