Viele Autofahrerinnen und Autofahrer zahlen zu hohe Beiträge, weil sie in ihrer Autoversicherung eine zu hohe Jahreskilometerleistung vereinbart haben. Experten empfehlen, die tatsächliche Fahrleistung regelmäßig zu prüfen und bei Unterschreitung der vereinbarten Kilometer rückwirkend eine Beitragsanpassung oder Rückerstattung zu verlangen. Diese Hinweise fasste ein Beitrag von SWR Aktuell zusammen, der am 7. Oktober 2026 ausgestrahlt wurde. ([swr.de](https://www.swr.de/swraktuell-radio/autoversicherung-zu-viele-kilometer-vereinbart-so-bekommen-sie-geld-zurueck-100.html?utm_source=openai))
Der Kernfall: Wer beim Vertragsabschluss freiwillig eine höhere jährliche Fahrleistung angibt, um mögliche Risikoaufschläge für höhere Nutzung zu vermeiden, bezahlt zunächst einen höheren Tarif. Liegen die tatsächlich gefahrenen Kilometer dauerhaft und nachweisbar unter der zugesagten Grenze, können Versicherte eine Neuberechnung verlangen und bei Einigung oder gerichtlicher Feststellung eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beiträge erreichen. Finanztip hat aktuelle Anbieterbefragungen sowie Konditionen analysiert und erklärt, unter welchen Voraussetzungen Versicherer mit einer rückwirkenden Anpassung reagieren. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dafür Jahreskilometerstände dokumentieren und Belege wie Fahrtenbücher oder Werkstattrechnungen bereithalten. ([finanztip.de](https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/fahrleistung/?utm_source=openai))
Rechtlich ist die Lage differenziert: Allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung erlauben es Versicherern, bei nicht mitgeteilten oder falsch angegebenen Fahrleistungen Beiträge rückwirkend anzupassen; dies hat in der Rechtsprechung wiederholt Bestätigung gefunden. Gerichte sehen Maß und Sanktionierung allerdings vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit und der Interessen der Versichertengemeinschaft. Bei reiner Unterschätzung durch den Versicherer sind Rückforderungen des Kunden möglich, bei bewusster Falschangabe drohen allerdings Vertragsfolgen. Einzelfälle sollten juristisch geprüft werden. ([lgko.justiz.rlp.de](https://lgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Ordentliche_Gerichte/Landgerichte/Koblenz/Entscheidungen_des_Monats/LG_Koblenz_16_S_2-21_-_Urteil_vom_01-09-21_-_UEberschrittene_Fahrleistung.pdf?utm_source=openai))
Praktische Schritte für Versicherte: Vertrag und Tarifbedingungen prüfen, die tatsächlich gefahrenen Jahreskilometer anhand von Fahrzeugpapieren, Serviceunterlagen oder Telematikdaten nachweisen, den Versicherer schriftlich um Beitragskorrektur und Erstattung bitten und Fristen beachten. Falls der Versicherer ablehnt, empfehlen Verbraucherschützer eine Beratung durch die lokale Verbraucherzentrale oder die Einholung einer rechtlichen Einschätzung. Die Verbraucherzentralen bieten zu Kfz-Verträgen und Fahrleistung ausführliche Hinweise. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/kfzversicherung-ueberpruefen-und-mehrere-hundert-euro-sparen-11490?utm_source=openai))
Für Einzelne kann eine Rückzahlung mehrere hundert Euro betragen; für die Gemeinschaft ist korrekte Angabe wichtig, weil falsche Angaben die Prämienstruktur belasten. Versicherte sollten Änderungen in der Mobilität — etwa Homeoffice, Pendelstrecken oder Fahrtenreduzierung — zeitnah melden, um überzahlte Beiträge zu vermeiden oder zurückzufordern. ([finanztip.de](https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/fahrleistung/?utm_source=openai))
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).