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Zwei Jugendliche bei E-Scooter-Unfall in Nieder-Olm schwer verletzt

In Nieder-Olm sind am Freitagabend zwei Mädchen nach einer Kollision zwischen einem E-Scooter und einem Pkw schwer verletzt worden. Die Pariser Straße war gesperrt, ein Sachverständiger untersucht den Hergang.

In Nieder-Olm im Landkreis Mainz-Bingen sind am Freitagabend, 16. Oktober 2026, zwei Jugendliche bei einem Verkehrsunfall mit einem E-Scooter schwer verletzt worden. Nach Angaben der Polizei Mainz ereignete sich der Zusammenstoß gegen 22 Uhr auf der Pariser Straße, als ein E-Scooter vom Parkplatz eines Schwimmbads auf die Fahrbahn fuhr und dabei mutmaßlich die Vorfahrt eines in Richtung Ortsausgang fahrenden Pkw missachtete.

Bei den Verletzten handelt es sich um zwei Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren. Beide wurden nach der Erstversorgung durch Rettungskräfte mit schweren Verletzungen in Krankenhäuser gebracht. Die Pkw-Fahrerin erlitt nach Angaben der Einsatzkräfte leichte Verletzungen und stand unter Schock.

Die Polizei, die Feuerwehr und mehrere Rettungswagen waren im Einsatz. Die Pariser Straße wurde für die Unfallaufnahme und die Versorgung der Verletzten zeitweise voll gesperrt. Zur Rekonstruktion des Ablaufs zog die Polizei in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mainz einen technischen Sachverständigen hinzu. Die Ermittlungen zu den genauen Ursachen dauern an. Dazu zählen insbesondere Fragen nach Vorfahrtsverstößen, möglichen überhöhten Geschwindigkeiten oder technischen Defekten am E-Scooter. Ob Alkohol- oder Drogenkonsum eine Rolle gespielt haben könnte, teilten die Ermittler bislang nicht mit.

Die Polizei Mainz verwies darauf, dass das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter unzulässig ist. Ob im vorliegenden Fall gegen diese oder andere Vorschriften verstoßen wurde, ist Gegenstand der laufenden Prüfung. Aussagen zur endgültigen Unfallursache sollen erst nach Auswertung des Gutachtens erfolgen.

Der Unfall reiht sich in eine Serie schwerer Kollisionen mit E-Scootern in Rheinland-Pfalz ein. Immer wieder sind Minderjährige betroffen, häufig an Ausfahrten oder Einmündungen. Kommunen und Polizei verweisen in diesem Zusammenhang regelmäßig auf grundlegende Sicherheitsregeln wie das Gewähren der Vorfahrt, das Anhalten an Ausfahrten und die alleinige Nutzung eines Fahrzeugs durch eine Person. Konkrete Präventionsmaßnahmen für Nieder-Olm wurden in diesem Fall nicht benannt.

Für den betroffenen Abschnitt der Pariser Straße kündigte die Polizei weitere Spurensicherungen an. Hinweise von Zeuginnen und Zeugen, die den Zusammenstoß oder die Fahrweise unmittelbar davor beobachtet haben, sollen in die Bewertung des Sachverständigen einfließen. Angaben zum Sachschaden machten die Behörden zunächst nicht.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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