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Zwölfjähriger bei Zusammenstoß mit Auto in Koblenz schwer verletzt

Am Abend des 24. Oktober 2026 stürzte ein zwölfjähriger Junge nach Kontrolleverlust mit einem E‑Scooter auf die Fahrbahn der Werner‑von‑Siemens‑Straße in Koblenz und wurde dort von einem herannahenden Pkw erfasst; er wurde in ein…

Kurzmeldung

Am Samstagabend, dem 24. Oktober 2026, ereignete sich gegen 18:45 Uhr in der Werner‑von‑Siemens‑Straße in Koblenz ein schwerer Verkehrsunfall zwischen einem E‑Scooter und einem Pkw. Nach Angaben der Polizeidirektion Koblenz befuhren zwei zwölfjährige Jungen aus Koblenz gemeinsam einen Fußweg in Richtung Werner‑von‑Siemens‑Straße.

An einer dortigen Treppenanlage fuhren sie einen kleinen Abhang neben den Stufen hinunter und verloren nach derzeitigem Ermittlungsstand offenbar die Kontrolle über das Fahrzeug. Während der hintere Junge rechtzeitig abspringen konnte, stürzte der vorne sitzende Zwölfjährige mitsamt dem E‑Scooter auf die Fahrbahn. Dort kam es zur Kollision mit einem herannahenden Auto eines 51‑jährigen Mannes aus Koblenz.

Der Fahrzeugführer und der zweite Junge blieben unverletzt; der gestürzte Junge wurde vor Ort vom Rettungsdienst versorgt und zur weiteren Behandlung in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Die Polizei berichtete, dass an beiden Fahrzeugen nur geringer Sachschaden entstanden sei. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Koblenz seien sowohl das Fahrzeug des 51‑Jährigen als auch der E‑Scooter sichergestellt worden.

Zur genauen Rekonstruktion des Unfallgeschehens wurde ein externes Gutachten angeordnet. Die Ermittlungen zum Hergang dauern an. Neben Kräften der Polizei waren Rettungsdienst und Feuerwehr Koblenz im Einsatz.

Aussagen zu Art und Schwere der Verletzungen des Kindes machte die Polizei nicht detailliert; mögliche straf- oder zivilrechtliche Folgen hängen von den weiteren Ermittlungen und dem Ergebnis des Gutachtens ab. Der Vorfall zeigt erneut, dass E‑Scooter an Fußwegen und in komplexen Verkehrsräumen ein hohes Gefährdungspotenzial für jüngere Verkehrsteilnehmer bergen können; konkrete Schlussfolgerungen zur Verkehrssicherheit, zur Aufsichtspflicht oder zu rechtlichen Konsequenzen wären jedoch erst nach Abschluss der polizeilichen Untersuchung und der forensischen Rekonstruktion belastbar. Rückfragen nannte die Polizeidirektion Koblenz an die Polizeiinspektion Koblenz 2; eine offizielle Pressemitteilung der Polizeidirektion wurde am 25.

Oktober 2026 veröffentlicht.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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