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137 Kommunen klagen gegen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein

Vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig beginnen am 7. September 2026 die Verhandlungen über die Verfassungsbeschwerde von 137 Gemeinden gegen die Verteilung von 2,5 Milliarden Euro im kommunalen Finanzausgleich.

In Schleswig verhandelt das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht am 7. September 2026 über eine Verfassungsbeschwerde von 137 Gemeinden gegen das Landesgesetz zum kommunalen Finanzausgleich 2025. Nach Gerichtsangaben richtet sich die Klage gegen die Verteilungsregeln für rund 2,5 Milliarden Euro jährlich, insbesondere gegen Sonderanteile für sogenannte Zentrale Orte sowie gegen Abzüge für die Städtebauförderung vor der eigentlichen Verteilung an die Kommunen.

Die Beschwerdeführerinnen – überwiegend amtsangehörige Kommunen – sehen sich durch die geltende Zuweisungssystematik benachteiligt. Sie argumentieren, die Vorrangstellung der Zentralen Orte entziehe der Fläche Mittel für Pflichtaufgaben, und der vorgelagerte Abzug für die Städtebauförderung mindere die Finanzausgleichsmasse systemwidrig. Nach ihrer Auffassung verletzt dies das Gebot, die kommunale Selbstverwaltung materiell so auszustatten, dass die Gemeinden ihre Aufgaben eigenverantwortlich erfüllen können. Das Verfahren ist beim Gericht unter dem Aktenzeichen LVerfG 2/25 anhängig.

Das Land verteidigt nach bisheriger öffentlicher Darstellung die gesetzliche Struktur des Finanzausgleichs mit dem Hinweis, Zentralorte erbrächten überörtliche Leistungen und müssten dafür angemessen ausgestattet werden. Auch zweckgebundene Programme wie die Städtebauförderung seien Bestandteil einer ausgewogenen Gesamtfinanzierung. Eine detaillierte Positionierung der Landesregierung wird in der mündlichen Verhandlung erwartet.

Die Entscheidung des Gerichts könnte spürbare Folgen für Haushalte in Schleswig-Holstein haben. Sollte die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, müsste das Land die Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs anpassen und die Verteilungswirkungen für Gemeinden und kreisangehörige Räume neu bewerten. Ein Abweisen der Klage würde die bisherige Praxis stützen, dürfte jedoch die politische Debatte über die Angemessenheit der Mittelverteilung und die Rolle der Zentralen Orte fortsetzen.

Der Streit reiht sich in deutschlandweite Auseinandersetzungen über Umfang und Verteilung der Finanzmittel zwischen Land, Kreisen und Gemeinden ein. Im Mittelpunkt des heutigen Termins stehen jedoch die spezifischen Regeln des schleswig-holsteinischen Gesetzgebers für das Jahr 2025. Der Gerichtshof prüft, ob die Balance zwischen Aufgabenzuweisung und finanzieller Ausstattung gewahrt ist und ob die angegriffenen Abzüge sowie Gewichtungen verfassungsrechtlichen Maßstäben standhalten.

Eine Urteilsverkündung wird nach der Verhandlung nicht am selben Tag erwartet. Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht kündigte an, die komplexen Berechnungsgrundlagen und die rechtlichen Maßstäbe eingehend auszuwerten, bevor es entscheidet.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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