Politik

AfD bringt Einsatz agentischer KI in der Bundesverwaltung auf die Tagesordnung des Bundestags

Die AfD-Fraktion hat am 10. August 2026 einen Antrag zum Einsatz sogenannter agentischer KI in der Bundesverwaltung eingebracht. Der Deutsche Bundestag hat das Vorhaben in die Ausschussberatung überwiesen; eine weitere Befassung im Plenum steht…

Die AfD-Fraktion hat nach Angaben des Deutschen Bundestags am 10. August 2026 einen Antrag eingebracht, der den Einsatz sogenannter agentischer KI in der Bundesverwaltung zum Thema macht. Der Vorstoß adressiert die Frage, inwieweit komplexe Verwaltungsprozesse durch autonome Systeme unterstützt oder an diese delegiert werden können. Der Antrag wurde in das parlamentarische Verfahren aufgenommen und an die zuständigen Gremien überwiesen; eine weitere Befassung im Plenum ist vorgesehen.

Aus den Antragsunterlagen der AfD geht hervor, dass die Fraktion Effizienzgewinne in Behörden und eine Stärkung der digitalen Souveränität anstrebt. Genannt werden insbesondere klare Rahmenbedingungen für Pilotprojekte, Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie eine verlässliche Finanzierung. Zugleich betont die Fraktion, der Staat müsse technologische Chancen zeitnah erschließen, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben.

Die Bundesregierung verweist demgegenüber auf rechtliche Leitplanken und den Vorrang menschlicher Verantwortlichkeit bei rechtsverbindlichen Entscheidungen. In den nun befassten Ausschüssen – darunter der Digitalausschuss und voraussichtlich der Innenausschuss – stehen Fragen zu Verfassungsmäßigkeit, Datenschutz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf der Tagesordnung. Maßstab sind unter anderem das Grundgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und vergaberechtliche Vorgaben für den IT-Einsatz in der öffentlichen Hand.

Fachliche Einwände zielen vor allem auf Grundrechte, Rechtsstaatsprinzip und Haftungsfragen. Juristinnen und Juristen sowie Verwaltungsexperten weisen darauf hin, dass algorithmische Systeme zu systematischen Fehlern neigen können und eine lückenlose Dokumentation, wirksame Aufsicht und nachprüfbare Kriterien für „Human-in-the-Loop“ erforderlich sind. Befürworter hingegen sehen Potenzial für standardisierte Abläufe, Servicequalität und schnellere Bearbeitungszeiten, sofern Risikomanagement, Auditierbarkeit und eine klare Governance frühzeitig etabliert werden.

Das weitere Verfahren folgt den üblichen Schritten: Stellungnahmen der Fachressorts und externen Sachverständigen, Beratungen in den Ausschüssen und eine erneute Behandlung im Plenum. Konkrete gesetzgeberische Entscheidungen zu Einschränkungen oder Freigaben agentischer KI in der Bundesverwaltung liegen noch nicht vor. Zeitpläne und mögliche Folgeregelungen hängen vom Verlauf der Beratungen ab. Klar ist bereits, dass jeder weitergehende Einsatz in Behörden rechtliche Anpassungen, qualitätssichernde Prüfverfahren und Investitionen in Personal und Infrastruktur erforderlich machen würde.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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