Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) werben für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen bestimmte Landesverbände der AfD. In einem gemeinsam verfassten Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung sprechen sie von „eindeutig völkischen Landesverbänden“ und verweisen darauf, ein solcher Schritt sei rechtlich möglich, durch Belege gedeckt und von der Verfassung geboten. Genannt werden unter anderem Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Die Minister begründen ihren Vorstoß damit, dass in Teilen der AfD eine völkisch-nationalistische Ideologie vertreten werde, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sei. Sie plädieren dafür, die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht zu klären. Ein Parteiverbot könne ausschließlich dieses Gericht aussprechen und setze ein belastbares, gerichtsfestes Beweismaterial voraus. Ein politischer Appell reiche dafür nicht, betonen die Autoren.
Die Reaktionen fallen gemischt aus. Befürworter verweisen auf Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden zu einzelnen AfD-Strukturen in den ostdeutschen Ländern. Kritiker warnen vor politischer Symbolik und möglichen Nebenwirkungen, etwa einer weiteren Opfererzählung innerhalb der AfD. Verfassungsrechtler erinnern daran, dass das Bundesverfassungsgericht in früheren Verfahren hohe Hürden formuliert hat: Erforderlich seien nicht nur verfassungsfeindliche Positionen, sondern auch Anhaltspunkte für eine aktiv-kämpferische Haltung gegen die Ordnung des Grundgesetzes sowie tatsächliche Wirkungsmöglichkeiten.
Rechtlich kommen Anträge von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung in Betracht. Die Entscheidung über ein Parteiverbot oder über Verbote einzelner Landesverbände liegt jedoch allein beim Bundesverfassungsgericht. Der Weg dorthin ist erfahrungsgemäß langwierig und setzt eine enge Abstimmung von politischen Gremien und Sicherheitsbehörden voraus. Juristische Beobachter verweisen zudem auf Alternativen oder Vorstufen, etwa Vereinsverbote und Finanzkontrollen im Einzelfall.
Politisch ist die Intervention bemerkenswert, weil sie zwei Bundesminister unterschiedlicher Parteien gemeinsam verantworten. Dabei wird ausdrücklich zwischen Tatsachen, Bewertungen und dem möglichen weiteren Vorgehen unterschieden: Der Gastbeitrag enthält keine Entscheidung, sondern einen Appell, die verfassungsrechtlichen Instrumente zu prüfen und – sofern die Beweislage trägt – zu nutzen. Ob daraus ein konkreter Antrag entsteht, hängt von weiteren Prüfungen in den zuständigen Institutionen und von Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat ab.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).