Die AfD-Fraktion hat am 27. August 2026 im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht. Sie verlangt von der Bundesregierung Auskunft zur Haltung gegenüber dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für eine unionsweite Gesellschaftsform EU Inc. Schwerpunkte sind mögliche Rechtsfolgen in Deutschland, die Ausgestaltung von Transparenzpflichten sowie Risiken der Geldwäsche bei Gründungen und Anteilsübertragungen. Die reguläre Frist für die schriftliche Antwort beträgt vier Wochen.
Die Europäische Kommission legte ihre Vorlage am 18. März 2026 vor. Das vorgeschlagene, optionale Gesellschaftsregime sieht insbesondere digitale Gründungsschritte und vereinheitlichte Mindeststandards vor. In den Kommissionspapieren werden als Ziele unter anderem schnellere und kostengünstigere Registrierungen sowie ein verbesserter Binnenmarktzugang genannt. Zugleich enthält der Entwurf Abschnitte zur Missbrauchsprävention, etwa zu Identitätsprüfung und Datenübermittlung. Die Kommission hat Parlament und Rat um ein Verhandlungsmandat gebeten; als politisches Ziel wird eine Einigung bis Ende 2026 genannt. Dies ist eine Ankündigung der Kommission, keine Festlegung der Gesetzgeber.
In bisherigen Antworten auf parlamentarische Initiativen hat die Bundesregierung betont, dass Zuständigkeiten zwischen Unionsrecht und nationalem Recht klar zu bestimmen seien. Auch der Erhalt wirksamer Transparenzpflichten und die Bekämpfung von Geldwäsche wurden wiederholt als Voraussetzungen genannt. Die aktuelle Anfrage der AfD erfragt konkret, welche Prüfungen und Folgenabschätzungen die Bundesregierung zu EU Inc. veranlasst hat, ob Anpassungen im deutschen Gesellschaftsrecht vorbereitet werden und ob Analysen zu Steuerwirkungen, Mitbestimmung und Haftungsdurchgriff vorliegen.
Zugeschriebene Positionen gesellschaftlicher Gruppen sind uneinheitlich: Vertreter von Startup-Verbänden und Finanzinstitutionen verweisen auf mögliche Erleichterungen bei Finanzierung und Marktzugang. Gewerkschaftsnahe Stimmen und Teile der Fachöffentlichkeit warnen demgegenüber vor einer Absenkung nationaler Standards bei Arbeitnehmerrechten, Steuern und der Geldwäscheprävention. Diese Einschätzungen sind Interessenpositionen; sie ersetzen keine Rechtsprüfung.
Wie es weitergeht, hängt von zwei Prozessen ab: zum einen von den Beratungen im Rat und im Europäischen Parlament zum Kommissionsentwurf, zum anderen von der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage und möglichen Anschlussinitiativen in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages. Konkrete Gesetzesänderungen in Deutschland stehen nicht fest. Grundlage dieser Darstellung sind veröffentlichte Bundestagsdokumente sowie die Kommissionsvorlage vom 18. März 2026.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).