Hamburg

AfD protestiert mit Handschellen in Hamburgs Bürgerschaft – Senat prüft Verbotsgruppe

AfD-Abgeordnete erschienen mit Handschellen im Plenarsaal. Die Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbots. Die CDU warnt vor einem Opfermythos.

Abgeordnete der AfD-Fraktion sind am 30. September 2026 mit angelegten Handschellen in die Hamburgische Bürgerschaft eingezogen. Mit der Aktion protestierten sie gegen einen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, der den Hamburger Senat auffordert, sich auf Bundesebene für die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Prüfung eines möglichen AfD-Verbots einzusetzen. Die Bürgerschaft befasste sich am selben Tag mit dem Vorstoß.

Der Senat signalisierte Unterstützung für eine solche Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Ziel wäre es, juristische Fragen zu bündeln und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots zu prüfen. Befürworter betonen, eine Prüfung sei staatliche Pflicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. Die CDU warnte hingegen vor einem Opfermythos, der die AfD politisch stärken könne, und plädierte für die Auseinandersetzung mit der Partei auf demokratischem und parlamentarischem Weg.

Was feststeht: Die Handschellen-Aktion der AfD-Fraktion und die Behandlung des Antrags sind dokumentierte Vorgänge in der Hamburgischen Bürgerschaft. Ebenfalls belegt ist, dass der Hamburger Senat die Prüfung auf Bundesebene mittragen will. Offene Punkte bleiben der mögliche Zuschnitt, die Beteiligung der Länder und die konkrete Arbeitsgrundlage einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Hintergrund: In Hamburg wird seit Monaten über den Umgang mit der AfD diskutiert. Zivilgesellschaftliche Gruppen und Gewerkschaften forderten bei Demonstrationen eine stärkere Prüfung rechtsextremer Strukturen. Der Verfassungsschutz beobachtet entsprechende Bestrebungen nach gesetzlichen Maßgaben; etwaige Bewertungen sind jedoch von politischen Bewertungen zu trennen. Ein Parteiverbot könnte nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Bis dahin sind Vorprüfungen, Einstufungen und verwaltungsgerichtliche Verfahren eigenständige rechtliche Schritte mit jeweils eigenen Maßstäben.

Die Positionen sind klar getrennt: Befürworter der Prüfgruppe sehen darin eine rechtliche Klärung, die Grundrechte und demokratische Ordnung schützen soll. Kritiker, darunter Vertreter der CDU, warnen vor symbolpolitischen Effekten und davor, der AfD eine Bühne zu bieten. Die AfD-Fraktion wertete den Antrag als Angriff auf die Demokratie und begründete ihren Protest mit dem Vorwurf, man wolle die Opposition mundtot machen.

Prognosen sind unsicher: Ob und wann eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wird, welche Ergebnisse sie vorlegt und ob daraus ein Verbotsantrag erwächst, ist offen. Rechtlich bindend wären erst Entscheidungen zuständiger Gerichte; politische Folgen hängen von Verlauf und Bewertung der Prüfungen ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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