Bayern

Amerikanische Faulbrut: Landratsamt ordnet Untersuchungsgebiet in Markt Erlbach an

Nach dem Nachweis von Sporen der Amerikanischen Faulbrut in einer Futterkranzprobe hat das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch‑Bad Windsheim am 25. August 2026 für Markt Erlbach ein Untersuchungsgebiet per Allgemeinverfügung festgelegt.

Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch‑Bad Windsheim hat am 25. August 2026 für den Bereich des Marktes Markt Erlbach ein Untersuchungsgebiet ausgewiesen. Anlass ist der amtlich bestätigte Nachweis von Sporen des Erregers der Amerikanischen Faulbrut in einer entnommenen Futterkranzprobe an einem Bienenstand. Die Allgemeinverfügung trat mit ihrer Bekanntmachung in Kraft und legt Melde‑ und Untersuchungspflichten für Halterinnen und Halter von Bienenvölkern im betroffenen Bereich fest.

Nach der Bienenseuchen‑Verordnung müssen Imkerinnen und Imker im Untersuchungsgebiet dem Veterinäramt unverzüglich Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker mitteilen und deren amtstierärztliche Untersuchung ermöglichen. Ziel ist die rasche Abklärung, ob sich der Erreger Paenibacillus larvae über weitere Stände verbreitet hat. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Waben, Beutenteile und imkerliche Gerätschaften als potenzielle Übertragungswege gelten und daher in die Kontrollen einbezogen werden. Die Futterkranzprobe ist ein gängiges Instrument der Seuchenüberwachung; der Sporen‑Nachweis begründet eine Verdachtslage, ersetzt aber nicht die Beurteilung klinischer Befunde an der Brut.

Die Veterinärbehörde führt Probenahmen und Vor‑Ort‑Kontrollen durch. Auf Grundlage des Tiergesundheitsrechts und der Bienenseuchen‑Verordnung kann sie bei Bedarf weitergehende Maßnahmen anordnen, etwa zusätzliche Überwachungsbereiche oder Transportbeschränkungen für Bienen und imkerliche Materialien. Konkrete Schritte hängen von den Ergebnissen der Untersuchungen ab und werden gesondert bekannt gemacht. Zuständig für die Umsetzung und die Kommunikation ist das Veterinäramt im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch‑Bad Windsheim.

Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche der Honigbienen. Das Bakterium befällt Larven und kann unbehandelt zum Zusammenbruch ganzer Bienenvölker führen. Für Menschen ist der Erreger ungefährlich, wirtschaftlich relevant sind jedoch mögliche Folgen für betroffene Imkereien und regionale Honigerzeugung. In Bayern veröffentlichen Landratsämter in solchen Fällen regelmäßig Karten und detaillierte Abgrenzungen des Untersuchungsgebiets sowie Kontaktdaten für Meldungen an das Veterinäramt. Betroffene Imkerinnen und Imker im Raum Markt Erlbach erhalten damit eine verbindliche Grundlage, um ihre Pflichten zu erfüllen und Kontakte zur Behörde zu halten.

Nach Angaben des Landratsamts Neustadt a.d.Aisch‑Bad Windsheim gilt die Allgemeinverfügung bis auf Weiteres. Über die Aufhebung oder eine Ausweitung der Maßnahmen wird nach Vorliegen der Labor‑ und Kontrollbefunde entschieden. Betroffene Imkerinnen und Imker im Raum Markt Erlbach sind gehalten, die Vorgaben der Allgemeinverfügung einzuhalten und mit den Amtstierärzten zu kooperieren, um eine mögliche Ausbreitung frühzeitig zu unterbinden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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