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Angeklagter wegen versuchten Totschlags fehlt in Bautzen – Haftbefehl erlassen

Vor dem Landgericht Bautzen ist ein Prozess geplatzt, weil der Angeklagte unentschuldigt fernblieb. Die Kammer ließ Haftbefehl ergehen; die Polizei fahndet.

Am Landgericht Bautzen ist die für Anfang Oktober 2026 angesetzte Hauptverhandlung gegen einen wegen versuchten Totschlags Angeklagten ausgefallen. Der Mann erschien trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung. Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass die Kammer daraufhin Haftbefehl erlassen hat. Erst nach Festnahme und Vorführung kann ein neuer Termin bestimmt werden. Die Polizei sucht nach dem Angeklagten; nähere Angaben zu Maßnahmen machte sie aus ermittlungstaktischen Gründen nicht. Stand: 5. Oktober 2026.

Der Fall geht auf einen Polizeieinsatz im August 2022 zurück. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte mehrere Polizeibeamte bedroht haben, um eine Durchsuchung seines Grundstücks zu verhindern. In dem Gerangel soll nach Behördenangaben auch eine Axt eine Rolle gespielt haben. Auf dieser Grundlage erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Totschlags sowie weiterer Delikte. Über den genauen Umfang des Tatvorwurfs gibt der Eröffnungsbeschluss Auskunft, der dem Landgericht Bautzen vorliegt.

Gerichtsseitig wurde das Ausbleiben als erheblicher Verfahrensverstoß gewertet. Ein Haftbefehl soll in diesem Stadium sicherstellen, dass ein Angeklagter künftig zu Terminen vorgeführt werden kann und sich dem Prozess nicht dauerhaft entzieht. Ob ein neuer Verhandlungstermin noch im Oktober anberaumt wird, hängt nach Angaben des Gerichts davon ab, wann die Vorführung gelingt. Bis dahin bleibt das Verfahren unterbrochen.

Für Zeuginnen und Zeugen sowie für die Öffentlichkeit bedeutet der Haftbefehl, dass das Verfahren zunächst nicht fortgesetzt wird. Das Landgericht Bautzen verwies darauf, dass kurzfristige Ausfälle erhebliche Ressourcen binden, weil Sitzungstage, Saal- und Personalplanung nicht ohne Weiteres auf andere Verfahren umgestellt werden können.

Hintergrund: Verfahren wegen versuchten Totschlags werden in der Regel vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts verhandelt. Maßgeblich sind dabei die Schwere des Tatvorwurfs und die zu erwartende Strafandrohung. Der aktuelle Anlass ist das Nicht­erscheinen des Angeklagten zur Hauptverhandlung und die daraufhin angeordnete Fahndung. Aussagen zum weiteren Ablauf machte das Gericht unter Verweis auf die laufenden Maßnahmen der Polizei nicht.

Der Haftbefehl bleibt wirksam, bis der Angeklagte gefasst oder sich stellt. Danach entscheidet die Kammer über die Fortführung der Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft betonte, der Tatvorwurf des versuchten Totschlags gelte bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung als nicht erwiesen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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