Der für den 2. November 2026 terminierte Strafprozess im Dieselskandal gegen ehemalige Beschäftigte von Volkswagen hat vor dem Landgericht Braunschweig nicht begonnen. Die Kammer unterbrach die Hauptverhandlung, nachdem ein Angeklagter nach Angaben der Verteidigung aus gesundheitlichen Gründen ferngeblieben war. Das Gericht kündigte an, vorgelegte Atteste zu prüfen und in Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten einen neuen Termin zu suchen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig legt den Beschuldigten zur Last, an der Entwicklung und Nutzung einer Software mitgewirkt zu haben, die auf Prüfständen niedrigere Abgaswerte auswies als im normalen Fahrbetrieb. Der Vorwurf lautet unter anderem auf gewerbsmäßigen Betrug und Beihilfe. Das Landgericht Braunschweig hat die Anklage zugelassen; Details zu einzelnen Tatkomplexen und zur Zahl betroffener Fahrzeuge sind Gegenstand der Anklageschrift und werden im Verfahren zu erörtern sein.
Zur Begründung der Abwesenheit verwies die Verteidigung auf ein akutes gesundheitliches Hindernis. Persönliche medizinische Angaben wurden nicht öffentlich gemacht. Das Gericht prüft nun, ob die Voraussetzungen für eine Verlegung vorliegen. Ein neuer Termin hängt von ärztlichen Nachweisen, der Verfügbarkeit der Beteiligten und der Terminlage der Kammer ab. Zwangsmittel oder die Abtrennung von Verfahrenskomplexen waren zum Zeitpunkt der Unterbrechung nicht Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung.
Der Termin in Braunschweig reiht sich ein in eine Serie von Strafverfahren in Niedersachsen, die seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 angestrengt wurden. Parallel wurden bundesweit zivilrechtliche Ansprüche von Käuferinnen und Käufern verhandelt; höchstrichterliche Entscheidungen haben den Rahmen für Schadensersatz präzisiert. Der nun unterbrochene Prozess betrifft strafrechtliche Verantwortlichkeit in einzelnen Rollen und Zeiträumen innerhalb des Konzerns.
Für die betroffenen Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht betonte, es gehe um die Klärung individueller Beiträge und Verantwortlichkeiten. Ein neuer Verhandlungskalender soll nach Vorlage und Bewertung der Atteste mit Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage abgestimmt werden. Angaben zu Personalien der Angeklagten wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht.
Volkswagen selbst ist in dem Verfahren nicht Angeklagter. Der Konzern verweist seit Jahren auf technische Nachrüstungen, interne Aufarbeitung und Vergleiche in zivilrechtlichen Verfahren. Die strafrechtliche Bewertung durch das Landgericht Braunschweig bleibt davon unberührt und wird erst mit Beginn und Fortführung der Hauptverhandlung in der Sache verhandelt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).