Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, hat die telefonische Krankschreibung angesichts politischer Reformpläne verteidigt. In am 24. August 2026 veröffentlichten Interviews mit der Funke Mediengruppe sagte sie, das Instrument habe sich in Deutschland bewährt und sei in Zeiten erhöhter Infektionszahlen besonders sinnvoll, weil es Ansteckungen vermeide und medizinisches Personal schütze. Die Kernaussagen wurden vom Deutschlandfunk aufgegriffen.
Reimann verwies auf Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Nach Einschätzung des AOK-Bundesverbands habe die Einführung der telefonischen Krankschreibung nicht zu erkennbaren Veränderungen im Krankschreibungsverhalten geführt; Hinweise auf systematischen Missbrauch lägen der Kasse nicht vor. Sie warnte, eine generelle Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankheitstag würde Praxen zusätzlich belasten und Kapazitäten von der Versorgung weg in Verwaltung binden.
Nach Berichten plant die Bundesregierung, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung zu streichen und zugleich die Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag wieder einzuführen. Bislang gilt grundsätzlich, dass Beschäftigte eine Bescheinigung vorlegen müssen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert; Arbeitgeber können im Einzelfall schon ab Tag eins ein Attest verlangen. Die telefonische Krankschreibung ist derzeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei bekannten Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen.
Befürworter einer Abschaffung argumentieren, die telefonische Krankschreibung erschwere die Nachvollziehbarkeit von Arbeitsunfähigkeitsfällen und eröffne Missbrauchsmöglichkeiten. Vertreter aus der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Teile der Ärzteschaft betonen dagegen den Nutzen für Infektionsschutz und Versorgungssicherheit, insbesondere in Grippe- und Erkältungswellen. Reimann sprach sich für „pragmatische“ Regelungen aus, die Missbrauchsschutz und Zugang zur Versorgung ausbalancieren.
Rechtlich handelt es sich derzeit um politische Planungen; konkrete Gesetzesänderungen müssten noch in die Ressortabstimmung gehen und Bundestag und Bundesrat passieren. Hintergrunddaten zu Krankenstand und Fehlzeiten, unter anderem aus dem Fehlzeiten-Report der AOK-Gemeinschaft, verweisen seit Jahren auf saisonale Belastungsspitzen in Praxen. Der AOK-Bundesverband kündigte an, sich in den weiteren Beratungen einzubringen. Für Versicherte und Arbeitgeber gilt bis zu einer möglichen Neuregelung der bestehende Rechtsrahmen mit elektronischer Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse und den Abruf durch den Arbeitgeber.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).