Der Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am 5. November 2026 eine Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt, die in großen Schlachthöfen eine verpflichtende Videoüberwachung vorsieht. Der Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes zielt darauf, tierschutzrelevante Abläufe vom Abladen der Tiere bis zu den betäubungs- und tötungsnahen Prozessschritten zu dokumentieren. Nach der Beschlussvorlage soll das Gesetz 2027 in Kraft treten; abschließende Beratungen im Plenum und die Ausgestaltung per Verordnung stehen noch aus.
Als Anlass nennt die Bundesregierung wiederholte Verstöße gegen Tierschutzvorgaben in Schlachtbetrieben sowie Forderungen nach transparenteren Kontrollen. Betreiber größerer Einrichtungen sollen Kameras an tiersensiblen Stellen installieren und Aufzeichnungen nachvollziehbar dokumentieren. Zugriffsrechte und Speicherfristen sollen behördlich geregelt werden. Amtstierärzte verweisen auf Erfahrungen in Kommunen, wonach Kameras präventiv wirken und Abläufe für Kontrollen nachvollziehbarer machen.
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Richtung, hält den Schritt jedoch für unzureichend. Nach Angaben des Verbandes erfasst die Pflicht voraussichtlich nur einen kleinen Teil der bundesweit rund 4.000 Schlachteinrichtungen. Kritisiert werden Ausnahmen und fehlende verbindliche Auswertungs- und Eingriffsregeln. Der Verband fordert eine Ausweitung auf alle Schlachthöfe, klare Fristen für die Speicherung sowie verpflichtende Prüfungen der Aufnahmen durch Behörden.
In den Beratungen wurden auch Rechts- und Datenschutzfragen hervorgehoben. Juristen insistieren darauf, dass die Videoüberwachung verhältnismäßig sein müsse: Nur dort, wo ein erhöhtes Tierschutzrisiko besteht, seien flächendeckende Aufzeichnungen zu rechtfertigen. Zudem müsse der Kreis der Zugriffsberechtigten eng gefasst sein, um Betriebs- und Personaldaten zu schützen. Befürworter aus den Regierungsfraktionen betonen, die vorgesehenen technischen Standards und Ausnahmen seien Ergebnis einer Abwägung zwischen Tierschutz, Datenschutz und betrieblichem Aufwand.
Offen ist, welche Schwellenwerte für die Einstufung als großer Schlachtbetrieb am Ende gelten und wie die behördliche Kontrolle der Aufzeichnungen organisiert wird. Die Opposition verlangt rechtssichere Kriterien, um Umgehungen zu verhindern, und warnt vor Bürokratie ohne messbaren Zusatznutzen. Die Koalition verweist auf die noch zu erlassenden Verordnungen, in denen Details zu Kamerastandorten, Auflösung, Speicherdauer und Auditverfahren festgelegt werden sollen. Mit dem Votum des Ausschusses ist der Weg für die Schlussberatungen geebnet; Änderungen am Tierschutzgesetz bleiben möglich, bevor die Regelungen 2027 greifen können.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).