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Bund plant verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen

Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für große Schlachtbetriebe flächendeckende Videoaufzeichnungen vom Entladen bis zur Entblutung vorschreibt. Befürworter sehen mehr Transparenz im Tierschutz, Kritiker warnen vor praktischen und datenschutzrechtlichen Problemen.

Die Bundesregierung hat die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen als Teil einer Novelle des Tierschutzgesetzes vorangetrieben. Anlass ist der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der bereits im Februar 2026 vorgelegt wurde und nach mehreren internen Abstimmungen am 29. April 2026 vom Kabinett beschlossen wurde. Ziel ist, den Schutz warmblütiger Tiere während der Schlachtung durch lückenlose Aufzeichnungen in besonders relevanten Betriebsbereichen sicherzustellen. (Stand: Kabinettsbeschluss 29. April 2026 und Parlamentsdokumentation Juli 2026). ([bundesregierung.de](https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/bmleh-tierschutzgesetz-2446902?utm_source=openai))

Kernregel des Entwurfs ist, dass in größeren Schlachtbetrieben Kameras zumindest die Stationen vom Entladen der Transportfahrzeuge über Warte- und Aufstallbereiche bis zur Betäubung und dem Entblutungsschnitt aufnehmen sollen. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit wiederholt aufgedeckten Verstößen gegen Tierschutzvorschriften und der Notwendigkeit, einen "blinden Fleck" in der behördlichen Kontrolle zu schließen. Zugleich sieht der Entwurf eine Differenzierung nach Betriebsgrößen vor, um Kleinbetriebe zu entlasten. ([tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/videoueberwachung-schlachthoefe-100.html?utm_source=openai))

Befürworter, darunter Tierschutzorganisationen und mehrere Landestierschutzbeauftragte, betonen die Vorteile für Transparenz und Ermittlungsfähigkeit: Videoaufzeichnungen könnten wiederholte, systematische Verstöße sichtbar machen und die Arbeit der Veterinärbehörden unterstützen. In Stellungnahmen vom Frühjahr 2026 wiesen Fachstellen jedoch auf Auswertungsbedarf, technische Standards und Finanzierungslasten hin. Einige Länder- und Berufsverbände fordern klare Vorgaben zu Speicherung, Zugriff durch Behörden, Löschfristen und geprüften Prüfverfahren, um Missbrauch und unnötige Datenhaltung zu vermeiden. ([albert-schweitzer-stiftung.de](https://albert-schweitzer-stiftung.de/track/uploads/260325_stellungnahme_ass_videoueberwachung_schlachthof.pdf?utm_source=openai))

Kritisch äußern sich Vertreter der Fleischwirtschaft und Teile des Handwerks sowie datenschutzrechtliche Experten: Sie sehen Risiken für Betriebsgeheimnisse, organisatorischen Mehraufwand und fragen nach praktikablen Vorgaben für Kameraqualität, Blickwinkel und die personelle Kapazität zur Sichtung der Aufnahmen. Auch die Frage, ab welcher Betriebsgröße die Pflicht gelten soll, bleibt zentral für die wirtschaftliche Umsetzbarkeit. Die AfD-Fraktion hat bereits parlamentarische Ablehnung signalisiert. ([provieh.de](https://www.provieh.de/wp-content/uploads/2026/04/20260401_PROVIEH_Stellungnahme_Videoueberwachung_Schlachthof.pdf?utm_source=openai))

Das weitere Verfahren sieht Beratungen im Bundestag und Anhörungen vor; rechtliche Umsetzung und genaue technische Vorgaben werden im parlamentarischen Prozess konkretisiert. Sollte das Gesetz in der vorgelegten Form kommen, würde sich die Kontrolle stationärer Schlachtbetriebe in Deutschland dauerhaft verändern: Behörden erhielten ein neues Instrument, Betreiber zusätzliche Pflichten zur Technik und Dokumentation.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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