Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat am 19. August 2026 ein Konzept für eine Neuordnung steuerfinanzierter Sozialleistungen vorgelegt. Vorgesehen ist, Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag zu einer neuen, vorgelagerten Leistung zu bündeln. Kernstück ist ein „Erwerbsbooster“: Für jede Haushaltsperson mit einem Erwerbseinkommen oberhalb der Minijob-Grenze soll ein Zuschlag von 100 Euro gezahlt werden. Für Alleinerziehende ist ein zusätzlicher Freibetrag geplant, wenn Erwerbseinkommen auf die neue Leistung angerechnet wird.
Eine Mikrosimulation des ifo Instituts, die das AWO-Modell prüft, weist laut Tagesschau-Bericht auf begrenzte, aber messbare Verteilungs- und Arbeitsmarkteffekte hin. Demnach stiege das verfügbare Einkommen der untersten Einkommensgruppen im Mittel um rund 515 Euro pro Jahr; die Armutsgefährdungsquote sänke modellhaft um etwa 0,9 Prozentpunkte. Gleichzeitig erwartet das ifo Institut ein zusätzliches Arbeitsangebot in der Größenordnung von 188.000 Vollzeitäquivalenten. Die jährlichen Mehrkosten veranschlagt das Institut auf rund 5,4 Milliarden Euro.
Die AWO begründet ihren Vorstoß mit der hohen Komplexität des derzeitigen Transfergefüges und mangelnder Abstimmung einzelner Leistungen, was nach ihrer Einschätzung den Schutz vor Armut schwächt. Der Vorschlag knüpft an Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Sozialstaatskommission an, die Anfang 2026 die Zusammenführung steuerfinanzierter Leistungen als zentralen Reformpfad benannt hatte. Die genaue Ausgestaltung – etwa Anrechnungsregeln, Transferentzugsraten und Übergangsmechanismen – bleibt für die Wirkung entscheidend.
Zur Gegenfinanzierung schlägt die AWO Kürzungen steuerlicher Begünstigungen für höherverdienende Familien vor, insbesondere beim Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) im Verhältnis zum Kindergeld. Daraus erwartet sie Mehreinnahmen von rund drei Milliarden Euro. Die verbleibende Deckung wäre nach diesem Rechenwerk aus dem Bundeshaushalt zu leisten; die ifo-Kostenschätzung von 5,4 Milliarden Euro pro Jahr verweist jedoch auf das Risiko höherer Nettomehrausgaben je nach Detailregeln.
Die genannten Effekte beruhen auf Modellsimulationen und sind keine Prognosen im rechtlichen Sinne. Ihre Realisierung hängt von politischen Entscheidungen, der administrativen Umsetzbarkeit und der flächendeckenden Sozialberatung ab. Ein Gesetzgebungsvorhaben liegt nicht vor; die Debatte zwischen Bund, Ländern und Wohlfahrtsverbänden ist offen. Mit dem Konzept und den dazugehörigen Modellrechnungen setzt die Arbeiterwohlfahrt gleichwohl einen markierten Vorschlag in der laufenden Diskussion um die Weiterentwicklung des Sozialstaats in Deutschland.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).