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B10 bei Landau: Polizei stoppt 79‑Jährigen mit 1,06 Promille, ohne Licht und mit beschädigtem Auto

Am Abend des 15. Oktober 2026 zog die Polizei auf der B10 bei Landau einen 79‑jährigen Fahrer aus dem Verkehr. Ein Atemtest ergab 1,06 Promille; Fahrzeugbeleuchtung fehlte, zudem wurden frische Schäden am Wagen festgestellt.…

Am Donnerstagabend, dem 15. Oktober 2026, stoppte die Polizeidirektion Landau auf der Bundesstraße 10 einen 79 Jahre alten Autofahrer, nachdem mehrere Verkehrsteilnehmer ein unbeleuchtetes und auffallend langsam fahrendes Fahrzeug gemeldet hatten. Erst nach mehreren Anhalteversuchen gelang es einer Streife, den Wagen bei Wilgartswiesen anzuhalten. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,06 Promille; der Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe angeordnet und der Führerschein noch vor Ort beschlagnahmt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein. (Stand: 15. Oktober 2026).([aktuell.meinestadt.de](https://aktuell.meinestadt.de/rheinland-pfalz/polizeimeldungen/829986232?utm_source=openai))

Bei der Kontrolle stellten die Beamten am Fahrzeug mehrere ältere und frische Schäden fest; der Fahrer konnte deren Entstehung nach Angaben der Polizei nicht erklären. Die Ermittler schließen deshalb nicht aus, dass es im Verlauf der Fahrt zu Zusammenstößen oder Beinaheunfällen gekommen sein könnte. Betroffene Verkehrsteilnehmer oder Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Edenkoben zu melden; die Behörde nennt als Kontakttelefonnummer 06323 9550. Die Meldung wurde durch die Polizeidirektion Landau offiziell freigegeben und von Nachrichtenagenturen aufgegriffen.([aktuell.meinestadt.de](https://aktuell.meinestadt.de/rheinland-pfalz/polizeimeldungen/829986232?utm_source=openai))

Rechtlich bedeutet der vorläufige Atemwert von 1,06 Promille für den Fahrer den Verdacht der Straftat: Nach deutschem Strafrecht kann das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille grundsätzlich als Straftat eingestuft werden; bereits bei Werten um oder über 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen drohen Sanktionen wegen Fahrunsicherheit. In jedem Fall rechtfertigte die Polizei die Anordnung einer Blutprobe, um den genauen Blutalkoholgehalt gerichtsfest zu ermitteln. Hinweise zur Ablage, Bewertung oder zu möglichen Folgeanzeigen lagen zum Zeitpunkt der Meldung nicht vor.([tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-b10-bei-landau-polizei-stoppt-betrunkenen-autofahrer-ohne-licht-102.html?utm_source=openai))

Ein präventiver Hintergrund: Meldungen über unbeleuchtete Fahrzeuge oder auffällig langsame Fahrweise führen regelmäßig zu Polizeieinsätzen, weil sie das Risiko für Kollisionen besonders in der Dämmerung und bei Landstraßen erhöhen. Die Polizeidirektion Landau bittet deshalb um Zeugenhinweise, um den genauen Verlauf der Fahrt zwischen Landau und Wilgartswiesen rekonstruiert und mögliche Geschädigte zu ermitteln. Konkrete Angaben zu Alter, Identität oder Wohnort des Beschuldigten veröffentlicht die Polizei in ihrer Presseinformation nicht; weitere Ergebnisse bleiben der Auswertung der Blutprobe und den laufenden Ermittlungen vorbehalten.([aktuell.meinestadt.de](https://aktuell.meinestadt.de/rheinland-pfalz/polizeimeldungen/829986232?utm_source=openai))

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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