Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) hat vorgeschlagen, die Trinkwasserpreise nach Verbrauchsstufen zu staffeln. Ziel ist, den Grundbedarf für Haushalte zu schonen und sehr hohen Verbrauch – etwa das Befüllen von Privatpools oder die dauerhafte Beregnung großer Rasenflächen – teurer zu machen. Der Vorstoß wurde am 30. August 2026 öffentlich und wird nach Angaben des Ministeriums in den zuständigen Gremien beraten.
Der aktuelle Anlass ist die anhaltende Belastung der Wasserversorgung durch wiederkehrende Trockenperioden. Zugleich sind vielerorts die Entgelte gestiegen. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg verweist für 2026 auf höhere durchschnittliche Kosten für Wasser und Abwasser gegenüber dem Vorjahr. Die Landesregierung betont, Versorgungssicherheit und Resilienz bei Niedrigwasser stärken zu müssen. Eine Preisstaffelung soll als Lenkungsinstrument geprüft werden, weil die heutigen Tarife aus Sicht des Umweltministeriums nur begrenzte Anreize zum Sparen setzen.
Konkrete Gesetzesvorschläge liegen noch nicht vor. Die Landesregierung will das Thema im Beirat Strategie Sichere Wasserversorgung mit Kommunen und Versorgern vertieft erörtern. Zur Prüfung stehen rechtliche und praktische Fragen: Wie lässt sich soziale Ausgewogenheit sichern, wenn der Grundbedarf günstiger, darüber hinausgehender Verbrauch jedoch teurer wird? Welche Spielräume haben kommunale Gebührenordnungen im Vergleich zu privatrechtlich kalkulierten Preisen? Und in welcher Form könnten Zuschläge für hohe Entnahmen umgesetzt werden – über Verbrauchsstaffeln am Zähler, über kommunale Satzungen oder ein landesweites Entnahmeentgelt?
Erste Reaktionen aus Wasserverbänden und von kommunalen Unternehmen fallen gemischt aus. Grundsätzlich wird eine stärkere Lenkungswirkung begrüßt, zugleich wird vor Aufwand und Risiken gewarnt: Abrechnungssysteme müssten angepasst, Messinfrastruktur überprüft und Schnittstellen zwischen Gebührenrecht und Preisrecht sauber definiert werden. Die Landeskartellbehörde beobachtet die Preisentwicklung bei privatrechtlich tätigen Versorgern bereits heute; eine zusätzliche Staffelung dürfte dort genau geprüft werden.
Offen ist auch der Zeitplan. Vor Entscheidungen sind Abstimmungen mit Gemeinden und Wasserversorgungsunternehmen sowie verfassungs- und wasserrechtliche Prüfungen erforderlich. Die Debatte markiert dennoch eine Akzentverschiebung in der Wasserpolitik des Landes: Die Landesregierung rückt die Steuerungswirkung von Preisen stärker in den Vordergrund, um in trockenen Jahren Spitzenverbräuche zu dämpfen und die öffentliche Daseinsvorsorge abzusichern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wäre mit einer Staffelung verbunden, dass der Grundbedarf planbar bleibt, hohe Zusatzverbräuche wie das Befüllen von Privatpools jedoch spürbar teurer werden könnten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).