Baden-Württemberg

Baden-Württemberg stoppt automatische Meldung von Geschlechtsänderungen an die Polizei

Innenminister Manuel Hagel hat angekündigt, geplante automatische Übermittlungen aus dem Melderegister zu stoppen. Die Entscheidung folgt deutlicher Kritik von Verbänden und Datenschützern.

Baden-Württemberg setzt die geplante automatische Übermittlung von Änderungen des Geschlechtseintrags aus dem Melderegister an Polizeibehörden aus. Innenminister Manuel Hagel erklärte am 30. Oktober 2026, die ursprünglich zum 1. November 2026 vorgesehene Regelung werde nicht in Kraft treten. Übermittlungen zu Namensänderungen bleiben davon unberührt und sind weiterhin gesondert geregelt.

Der Schritt folgt anhaltender Kritik von queeren Verbänden, Betroffenen und Landesdatenschützern. Auslöser waren Änderungen an der Meldeverordnung, nach denen frühere Vornamen sowie frühere Geschlechtseinträge im Melderegister gepflegt und bei Änderungen automatisiert an die Polizei und das Landeskriminalamt gemeldet werden sollten. Kritiker warnten vor unfreiwilligem Outing, zusätzlichen Diskriminierungsrisiken und Sicherheitsgefahren für trans und nichtbinäre Menschen.

Rechtlicher Hintergrund ist das bundesweit geltende Selbstbestimmungsgesetz, das seit dem 1. November 2024 in Kraft ist, sowie die Umsetzung bundeseinheitlicher Datensätze im Meldewesen. Landesbehörden hatten bereits im Frühjahr 2026 auf neue technische Felder etwa zu früheren Geschlechtseinträgen und Änderungsdaten hingewiesen. Juristische Stimmen und Datenschützer monierten jedoch, eine routinemäßige, automatisierte Weitergabe solcher Angaben an Sicherheitsbehörden überschreite den Grundsatz der Datenminimierung und könne Grundrechte verletzen.

Hagel begründete die Kehrtwende nach Gesprächen mit Betroffenen und Verbänden. Zugleich betonte die Landesregierung, dass die Polizei in Einzelfällen weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse auf Daten im Melderegister zugreifen kann, wenn dies für Ermittlungen erforderlich ist. Damit entfällt die generelle Änderungsbenachrichtigung an Sicherheitsbehörden; anlassbezogene Abfragen bleiben möglich.

Verbände und Anwältinnen begrüßten die Ankündigung als Entlastung, fordern aber eine rechtssichere und technische Klärung. Aus ihrer Sicht sind präzise Verfahrensregeln, strenge Protokoll- und Löschpflichten sowie wirksame Kontrollen nötig, damit punktuelle Abfragen nicht faktisch eine dauerhafte Überwachung ersetzen. Datenschutzbehörden verweisen darauf, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten, zu denen Angaben zur Geschlechtsidentität zählen, nur unter engen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen.

Wie die Meldeverordnung in Baden-Württemberg formal angepasst wird, liegt nun bei der Landesregierung. Offen ist auch, ob praktische Leitlinien für Meldebehörden und Polizei kurzfristig veröffentlicht werden. Für Betroffene bleibt bis zur endgültigen Klärung entscheidend, dass Änderungen des Geschlechtseintrags nicht mehr automatisch an Polizei und Landeskriminalamt weitergeleitet werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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