Seit dem 15. Oktober 2026 gilt an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Verbot des Alkoholkonsums auf den Flächen der Stationen. Erfasst sind Bahnsteige, Vorhallen und Wartezonen; die Bahnhofsgastronomie ist ausgenommen. Geschlossene alkoholische Getränke dürfen weiter mitgeführt werden. Die Deutsche Bahn verweist zur Begründung auf Sicherheitsbedenken und eine Häufung von Konflikten im Umfeld der Stationen.
Die Maßnahme stützt sich auf das Hausrecht und die Hausordnung des Konzerns; eine neue bundes- oder landesgesetzliche Grundlage wurde nicht geschaffen. Die Umsetzung erfolgt stufenweise mit Hinweisschildern, Durchsagen und Kontrollen. Sicherheitskräfte und Bahnpersonal sollen Verstöße ansprechen, dokumentieren und bei wiederholtem Fehlverhalten Platzverweise aussprechen. Die Polizei bleibt für Straftaten zuständig; Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Verbot fallen primär unter das Hausrecht der Betreiber.
DB-Vorständin Evelyn Palla verwies in einer Mitteilung auf den Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewaltdelikten sowie auf Übergriffe gegen Beschäftigte. Als unmittelbaren Anlass nannte die Deutsche Bahn zuletzt einen schweren Angriff auf einen Mitarbeiter während einer Kontrolle. Der Konzern berichtet, an Stationen mit bereits zuvor geltenden Regeln seien Konflikte seltener geworden. Konkrete, unabhängige Auswertungen zur bundesweiten Wirksamkeit nach dem Start stehen noch aus.
Die Reaktionen sind geteilt. Mehrere Kommunen und Teile der Landespolitik begrüßen das Verbot als Baustein für mehr Ordnung und Sauberkeit, verweisen aber auf die Notwendigkeit sozialer Begleitangebote, insbesondere an großen Knotenpunkten wie dem Berlin Hauptbahnhof. Die Gewerkschaft der Polizei äußert Vorbehalte wegen zusätzlicher Einsätze im Bahnhofsumfeld und begrenzter Eingriffsbefugnisse bei bloßen Ordnungsverstößen. Sie fordert klare Absprachen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Deutsche Bahn betont, dass die primäre Verantwortung beim Betreiber liege und die Polizei nur bei strafrechtlich relevanten Lagen hinzugezogen werde.
In den kommenden Wochen sind Abstimmungen mit Kommunen, Verkehrsunternehmen und der Bahnhofsgastronomie zur Kennzeichnung erlaubter Bereiche und zur praktischen Vollzugspraxis zu erwarten. Für Reisende ändert sich vor allem, dass offener Alkoholkonsum im Stationsbereich untersagt ist und bei Missachtung ein Platzverweis droht. Ob das Verbot messbar zur Reduktion von Gewalt und Störungen beiträgt, wird erst eine Auswertung nach einigen Monaten zeigen. Medienberichte, unter anderem von BR24 und der Tagesschau, dokumentierten zum Start breite öffentliche Diskussionen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).