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Baumstreit am Tegernsee: Gericht vertagt Entscheidung im Fall Hoeneß

Das Landgericht München II hat am 27. August 2026 im Nachbarschaftsstreit um zwei neu gepflanzte Pappeln auf dem Grundstück von Uli Hoeneß verhandelt und die Entscheidung vertagt.

Das Landgericht München II hat am 27. August 2026 in München den Nachbarschaftsstreit um zwei neu gepflanzte Pappeln auf dem Grundstück von Uli Hoeneß in Bad Wiessee verhandelt und die Entscheidung vertagt. Laut übereinstimmenden Angaben aus dem Gerichtssaal sollen weitere Punkte zum Abstand der Bäume, zur Sicht und zur Zumutbarkeit für das Nachbargrundstück geprüft werden.

Aus der Verhandlung ging hervor, dass die Bäume im Frühjahr innerhalb einer seit Langem bestehenden Baumgruppe am Tegernsee nachgepflanzt wurden. Der Kläger, ein Nachbar, verlangt die Entfernung dieser beiden Neupflanzungen. Nach Medienberichten waren in einem früheren Stadium des Konflikts weitergehende Forderungen zur Beseitigung der gesamten Baumgruppe im Gespräch; diese sollen inzwischen nicht mehr verfolgt werden. Der Vertreter des Nachbarn betonte vor Gericht, es gehe nicht um persönliche Animositäten, sondern um konkrete Rechtsverstöße im Nachbarschaftsrecht.

Die Seite von Uli Hoeneß führte aus, die Nachpflanzung sei fachlich begleitet worden. Demnach sei ein Landschaftsgärtner eingebunden gewesen; zudem habe es Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde gegeben. Begründet wurde die Nachpflanzung damit, dass ältere Bäume in der bestehenden Gruppe durch Schneebruch geschwächt seien und Lücken geschlossen werden sollten. Die Vorsitzende Richterin ließ erkennen, dass tatsächliche Abstände, Höhenentwicklungen und mögliche Beeinträchtigungen der Nutzung des Nachbargrundstücks maßgeblich sein werden. Eine abschließende rechtliche Würdigung nahm das Gericht noch nicht vor.

Für derartige Auseinandersetzungen ist in Bayern das Landgericht zuständig, wenn es um zivilrechtliche Ansprüche zwischen Grundstückseigentümern geht. Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Abwägung zwischen Eigentumsrechten, den Rechten auf Licht und Aussicht sowie etwaigen naturschutz- oder bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Welche Normen und örtlichen Satzungen im konkreten Fall ausschlaggebend sind, blieb in der Sitzung offen. Beide Seiten können weitere Beweisanträge stellen.

Angaben zu Anträgen und Verfahrensstand stützen sich auf Aussagen der Prozessbeteiligten und die Berichterstattung mehrerer Münchner Regionalmedien, die die Verhandlung am Dienstag begleiteten. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt nicht vor. Ein neuer Termin wurde nach Gerichtsangaben noch nicht kommuniziert.

Der Vorgang berührt über den Einzelfall hinaus häufige Konfliktlinien am Alpenrand, wo bestehende Baumgruppen, Nachpflanzungen und Ausblicke auf sensible Uferzonen treffen. Ob das Verfahren am Tegernsee über den konkreten Streit hinaus Wirkung entfaltet, hängt von der noch ausstehenden Entscheidung und ihrer Begründung ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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