Der Bayerische Ministerrat hat am 13. Oktober 2026 beschlossen, eine Bundesratsinitiative zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu unterstützen und das bayerische Beamtengesetz entsprechend zu präzisieren. Nach Angaben der Staatskanzlei soll klargestellt werden, dass eine ausgeheilte Krebserkrankung nicht pauschal als Hinderungsgrund für die Einstellung in den bayerischen Staatsdienst gewertet wird.
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) stellte in der Kabinettssitzung in Aussicht, dass die rechtliche Klarstellung noch im Jahr 2026 erfolgen könne. Konkrete Formulierungen und ein detaillierter Zeitplan lagen dem Bericht aus der Kabinettssitzung jedoch nicht bei. Inhaltlich geht es um die Ausgestaltung der Eignungsprüfung: Medizinische Vorgeschichte und aktuelle Diensttauglichkeit sollen getrennt betrachtet werden, pauschale Ausschlüsse allein wegen früherer Diagnosen sollen vermieden werden.
Hintergrund ist eine bundesweit geführte Debatte über faire Chancen für Krebsüberlebende. Patientenverbände und Verbraucherschützer fordern seit Längerem gesetzliche Regelungen, wonach frühere Krebserkrankungen nach klar definierten Fristen bei Versicherungen, Krediten oder Einstellungen nicht mehr nachteilig berücksichtigt werden. Auf europäischer Ebene sieht die neue Verbraucherkreditrichtlinie ein eingeschränktes Recht auf Vergessenwerden vor; die einschlägigen Vorschriften sollen ab dem 20. November 2026 angewendet werden und zielen insbesondere auf die Bewertung früherer Erkrankungen bei bestimmten Verbraucherkrediten.
Fachverbände weisen darauf hin, dass ein Recht auf Vergessenwerden mehrere Rechtsbereiche berührt: Datenschutz, medizinische Begutachtung, Beamten- und Versicherungsrecht. Entsprechend komme es auf präzise gesetzliche Definitionen, nachvollziehbare Fristen und praktikable Nachweisregeln an. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass nach Ablauf medizinisch begründeter Zeiträume nicht mehr nach früheren Diagnosen gefragt werden darf und solche Angaben bei Entscheidungen unberücksichtigt bleiben müssen.
Mit dem heutigen Beschluss verfolgt die Staatsregierung einen zweigleisigen Ansatz: Zum einen unterstützt Bayern eine länderübergreifende Initiative im Bundesrat, um bundeseinheitliche Standards zu erreichen. Zum anderen soll auf Landesebene das Beamtengesetz angepasst werden, um Rechtssicherheit für Personalstellen und Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen. Ob und in welchem Umfang eine bundesweite Regelung zustande kommt, hängt von den weiteren Beratungen in Bundesrat und Bundestag sowie Abstimmungen mit dem Bund ab. Bis dahin will Bayern landesrechtlich vorangehen und den Rahmen für eine einzelfallbezogene, medizinisch fundierte Eignungsprüfung im öffentlichen Dienst schärfen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).